BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Ausfall (default)
Auf dem Finanzmarkt das Ausbleiben erwarteter Zahlungen. Wenn nicht anders definiert ist bei einer Bank ein solches immer dann zu unterstellen, wenn eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber einem gruppenangehörigen Institut mehr als neunzig Tage in Verzug ist oder davon auszugehen ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber dem gruppenangehörigen Institut nicht in voller Höhe nachkommen wird. Siehe Default, Herfindahl-Hirschman-Index, Kalibrierung, Kreditereignis, Kredithai, Kreditrisiko, Kunde, fauler, Rating, Risikotransparenz, Risikoprofil, Schulden, notleidende, Subprime Lending, Unterlegung, Verlust.