BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufwandsentschädigung (expense allowance)
Zahlung von Geld zur Begleichung der Ausgaben, die für die Erbringung einer bestimmten Leistung (im besonderen durch einen [öffentlichen] Amtsträger) notwendig sind. Siehe Gerichtsgeld, Justitiengeld, Schöffengeld, Sitzgeld, Umzugsgeld Vergütung.