BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufsichts-Kommission, Apak (supervisory committee)
In Deutschland geplantes Gremium, das die Arbeit der Wirtschaftsprüferkammern überwacht und ihr gegenüber Weisungsrecht besitzt. Auch die Qualitätskontrolle der Abschlussprüfer obliegt nach diesen Vorstellungen der Kommission (und dann nicht mehr den Kammern). Zweck der Apak ist es, das teilweise angeschlagene Vertrauen in die Arbeit der Wirtschaftsprüfer zu bestärken. Siehe Andersen-Skandal, Angaben unrichtige, Aufsichtsbehörden, Public Company Accounting Oversight Board, Verlust-Tarnung, Straitjacking.