BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufhebungsentgelt (annulment fee)
Nimmt eine Bank die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehns an, so wird in der Regel ein Entgelt dafür in Rechnung gestellt. Aufsichtsrechtlich ist gegen diese Praxis nichts einzuwenden. Siehe Bankgebühren, Deduktion, Facility Fee, Überziehungsgebühr, Vorfälligkeits-Entschädigung. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (solche Entgelte sind aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden).