BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Arbeitskosten, Für

Arbeitskosten (labour costs)

Für das Eurogebiet werden die Kosten der Arbeit nach verschiedenen Gesichtspunkten (Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer, monatliche Bruttoverdienste, Index der Tarifverdienste, Arbeitskosten pro Stunde) von der EZB beobachtet, weil diese für das verfügbare Einkommen und damit für die (Geld)Nachfrage einen wichtigen Bestandteil darstellen. Siehe Arbeitnehmerentgelt pro Kopf, Arbeitslosenquote, Fringe Benefits, Index der Tarifverdienste, Lohndrift, Lohnkosten, Mitarbeiter-Optionen, Zwei-Säulen-Prinzip. Vgl. die jeweiligen Werte, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen, im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Preise, Produktion, Nachfrage und Arbeitsmärkte" im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 45 ff., Monatsbericht der EZB vom Juli 2004, S. 51 ff. (breite, lehrbuchmässige Darstellung mit Statistiken), Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 74 (Vergleichbarkeit der Statistiken), Monatsbericht der EZB vom Juli 2005, S. 43 ff. (Neuberechnung aufgrund der EU-Verordnung über den Arbeitskosten-Index; Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2005, S. 15 ff. (zu wichtigen Änderungen in der Erwerbsarbeit gesamthaft; mit vielen Übersichten und [S. 25] Liste der gesetzliche Änderungen für Beschäftigungsverhältnisse), Monatsbericht der EZB vom September 2005, S. 56 ff. (Lohn-Drifts zwischen dem marktbestimmten und nicht-marktbestimmten Dienstleistungsbereich erfasst und erklärt), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2005, S. 52 ff. (Zusammenhang zwischen Arbeitsqualität, Arbeitsproduktivität und Wachstum; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom April 2006, S. 49 ff. (grenzüberschreitende Arbeitskräfte- Mobilität innert der EU, mit Übersichten), Monatsbericht der EZB vom September 2006, S. 63 ff. (Entwicklung der geleisteten Arbeitsstunden seit 1996), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2007, S. 51 (Schwierigkeiten der statistischen Erfassung durch zunehmende Komplexität der Verträge).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen