BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Arbeitnehmerbeteiligung-Verwaltung (employee's investment management)
Unternehmen, deren Finanzdienstleistung ausschliesslich in der Verwaltung eines Systems von Arbeitnehmerbeteiligungen an den eigenen oder an mit ihnen verbundenen Firmen besteht, gelten in Deutschland nicht als Finanzdienstleistungsinstitute; siehe § 2, Abs. 6, . 5 KWG.