BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Annahmezwang, Verpflichtung

Annahmezwang (obligation to accept legal tender)

Die Verpflichtung der Bürger, das vom Staat eingeführte gesetzliche Zahlungsmittel im Form der Münzen und Noten anzunehmen. Siehe Bargeld, Begültigung, Dollarisierung, Geldeigentumsrecht, Geldfunktionen, Geldrefusion, Kapitalflucht, Nebenwährung, Parallelwährung, Regionalgeld, Warengeld, Währung, Zahlungshalber, Zahlungsmittel, Zentralbankgeld, Zigarettenwährung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen