BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Abzugskredit (deducting credit)
In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts Darlehn an nahestehende Personen und Institutionen, die bei der Ermittlung des Eigenkapitals einer Bank nach § 10 KWG zu berücksichtigen sind. In § 5 der Anzeigenverordnung wird die Art und Weise der Meldung solcher Kredite an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geregelt.