BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Abschlussvermittlung (contract brokerage)
Die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 32 KWG. Siehe Agent, gebundener, Nominee.