BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Abschlussgebühr (acquisition fee)
Bei Bausparkassen und Versicherungsunternehmen üblicher Betrag, der dem Kunden für die Kosten in Zusammenhang mit dem Zustandekommen eines Vertrags in Rechnung gestellt und dann in der Regel mit den ersten Einzahlungen verrechnet wird. Klagen über zu hohe bzw. undurchsichtige Abschlussgebühren machen einen Gutteil der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingehenden Beschwerden aus. Siehe All-in-Fee, Bankgebühren, Courtage, Entgelt, Front Loading Fee, Gebühr, Provision, Taxe, Vergütung.