BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Abfertigungsgeld (dispatch fee)
Meistens in Bargeld zu entrichtende Zahlung (heute noch in vielen Ländern vor allem der sog. Dritten Welt), die beim Beladen oder Entladen von Versandgut dem Frachtführer in Rechnung gestellt wird. -Durch gestaffelte Sätze kann man erreichen, dass bestimmte Verfrachter (seien es Schiffe, Eisenbahnwaggons, Pferdefuhrwerke, Camions oder Flugzeuge) rascher (höheres Abfertigungsgeld) oder langsamer bedient werden. Andere Bezeichnung für das Abfindungsgeld. Siehe Ankergeld, Douceur, Furtgeld, Geld, weiches, Hafengeld, Handgeld, Kapplaken, Krangeld, Ladegeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Pfundgeld, Reedergeld, Mützengeld, Schleusengeld, Schmiergeld, Trinkgeld.