ZUGFeRD und Factur-X: Deutschland und Frankreich schaffen gemeinsamen Standard
31.01.2026 - 12:03:12Die europäische E-Rechnungslandschaft vereinheitlicht sich rasant. Nach der Einigung auf einen gemeinsamen Standard zwischen Deutschland und Frankreich hat nun auch die Niederlande ihren Fahrplan für die verbindliche E-Rechnung vorgelegt. Für Unternehmen bedeutet das: Interoperabilität wird zur Pflicht.
Einheitlicher Markt rückt näher
Der Januar 2026 markiert eine Zeitenwende für den digitalen Binnenmarkt. Die bisher fragmentierten nationalen Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung wachsen zu einem einheitlichen Rahmen zusammen. Treiber sind das EU-Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) und die Richtlinie 2025/516.
Den jüngsten Schub gab diese Woche die niederländische Regierung. Sie veröffentlichte am 30. Januar einen detaillierten Vier-Phasen-Plan zur Umsetzung der EU-Vorgaben. Kurz zuvor, am 15. Januar, hatten Deutschland und Frankreich bereits einen Meilenstein gesetzt: eine historische technische Vereinbarung für grenzüberschreitende Transaktionen.
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Experten sehen darin das Ende der Pilotphase. Mit der seit 1. Januar geltenden B2B-Pflicht in Belgien und der laufenden Übergangsfrist in Deutschland wird Interoperabilität zur konkreten Compliance-Anforderung – nicht nur eine theoretische Möglichkeit.
Deutsch-französische Achse setzt Maßstab
Die Annäherung der beiden größten Volkswirtschaften der EU ist ein zentraler Pfeiler der neuen Ära. Die aktualisierten Spezifikationen harmonisieren das deutsche Format ZUGFeRD 2.4 mit dem französischen Factur-X 1.0.8. Beide sind nun voll kompatibel mit dem europäischen Standard EN 16931.
Damit werden frühere Reibungspunkte beseitigt, etwa bei Rundungsdifferenzen oder komplexen Rechnungspositionen, die den grenzüberschreitenden Handel behinderten. Die Neuerungen im Überblick:
- Einheitliche Syntax: Beide Formate teilen eine identische XML-Struktur für Kerndaten. Eine deutsche ZUGFeRD-Rechnung kann so nahtlos von französischer Software als Factur-X-Datei verarbeitet werden.
- Doppelte Compliance: Der Standard erfüllt sowohl die französische B2B-Pflicht ab September 2026 als auch die aktuellen deutschen Empfangspflichten.
- Komplexe Szenarien: Neu ist die verbesserte Handhabung von Produktbündeln und hierarchischen Positionen.
Diese Kooperation gilt als Blaupause für die gesamte EU. Sie zeigt, wie nationale Standards im ViDA-Rahmen koexistieren können, ohne technische Handelshemmnisse zu schaffen.
Benelux-Staaten treiben Pflicht ein
Während Deutschland und Frankreich die Technik harmonisieren, preschen die Benelux-Länder bei den verbindlichen Fristen vor.
Der niederländische Fahrplan setzt klar auf das Peppol-Netzwerk, um maximale Interoperabilität mit den Nachbarländern zu gewährleisten. Belgien ist bereits einen Schritt weiter: Seit dem 1. Januar 2026 ist die strukturierte E-Rechnung im B2B-Bereich dort verpflichtend. Die ersten Betriebswochen zeigen eine steile Lernkurve, aber stabile Technik – eine wertvolle Erfahrung für deutsche Unternehmen in ihrer Übergangsphase.
Was die ViDA-Richtlinie für Unternehmen bedeutet
Hinter der Synchronisation steht die EU-Richtlinie 2025/516. Sie soll die jährliche Mehrwertsteuerlücke in Milliardenhöhe schließen, indem sie die Meldeanforderungen modernisiert.
Für deutsche Firmen ergeben sich daraus drei direkte Konsequenzen:
- Empfangsfähigkeit ist Pflicht: Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Die neuen Updates machen klar: „Empfangen“ bedeutet nun die Verarbeitung der neuen ZUGFeRD-2.4- und Factur-X-1.0.8-Definitionen.
- Das PDF verliert an Gewicht: Die Rolle der PDF-Ansicht in hybriden Formaten wird explizit heruntergestuft. Bei Abweichungen zwischen XML-Daten und PDF-Bild haben die strukturierten XML-Daten nun rechtlichen Vorrang.
- Interoperabilität geht vor Individualisierung: Die EU-Leitlinien bremsen nationale Sonderwege. Die strikte Ausrichtung in den Niederlanden und der deutsch-französische Pakt sind eine Warnung an Unternehmen: Investitionen in stark angepasste, nicht standardkonforme ERP-Lösungen sind riskant.
Ausblick: Der Weg bis 2030
Die Januar-Ereignisse bereiten ein ereignisreiches Jahr vor. Polen will sein verschobenes KSeF-System für Großunternehmen im Februar starten. Für deutsche Firmen ist die oberste Priorität die Systemanpassung an den gemeinsamen Standard vom 15. Januar.
Der Blick richtet sich bereits auf Januar 2027. Dann tritt die Ausgabepflicht für E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Umsatz von über 800.000 Euro in Kraft. Die Botschaft aus Brüssel, Berlin und Paris ist eindeutig: Interoperabilität ist keine technische Spielerei mehr, sondern die neue Eintrittskarte für den europäischen Handel.
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