Zollrecht, Kritische

Zollrecht: Kritische Fristen im Dezember 2025

01.12.2025 - 04:29:12

Deutsche Importeure und Exporteure stehen im Dezember vor einem Kraftakt: Neue PEM-Kumulierungsregeln, das Ende der AES-Übergangsfrist und aktualisierte Umrechnungskurse – alles gleichzeitig. Wer jetzt nicht handelt, riskiert ab Mitte des Monats gestoppte Warenströme.

Die letzten 72 Stunden brachten entscheidende Entwicklungen: Am 28. November veröffentlichte die Generalzolldirektion eine überarbeitete Matrix für die Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung (PEM). Gleichzeitig läuft am 15. Dezember unwiderruflich die Übergangsfrist für das automatisierte Ausfuhrsystem AES ab. Hinzu kommen heute, am 1. Dezember, neue Umrechnungskurse für die Zollwertermittlung.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen? Der Dezember wird zum Flaschenhals für die Compliance-Abteilungen. Wer die Fristen verpasst, gefährdet seine Lieferketten.

Die am 28. November 2025 veröffentlichte Matrix für die Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung ersetzt ab sofort alle Vorgängerversionen. Dieses Dokument regelt, welche Länder bei der Bestimmung des präferenziellen Ursprungs diagonal kumulieren dürfen – eine Kernfrage für komplexe Lieferketten mit Beteiligung von Mittelmeeranrainern und Balkanstaaten.

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Die Aktualisierung berücksichtigt den neuesten Stand der Freihandelsabkommen und Ursprungsprotokolle zwischen der EU und Partnerländern wie der Türkei, Israel und den SAP-Teilnehmern (Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess).

Konkrete Auswirkungen:
Sofortige Prüfpflicht: Compliance-Teams müssen ihre bisherigen Ursprungskalkulationen umgehend gegen die neue Matrix abgleichen.
Diagonale Kumulierung: Die Matrix klärt präzise, welche Partnerländer aktuell für die Ursprungskumulierung zugelassen sind.
Lieferantenerklärungen: Alle Dokumente für Ende 2025 und 2026 müssen den neuen Kumulierungsmöglichkeiten entsprechen.

Besonders wichtig: Die Matrix berücksichtigt die “Übergangsregeln”, die parallel zu den überarbeiteten PEM-Konventionsregeln gelten. Unternehmen, die diese Übergangsregelungen nutzen, sollten die spezifischen Fußnoten zur Anwendbarkeit zwischen einzelnen Partnerländern genau studieren.

AES-Umstellung: 15. Dezember als finale Deadline

Das größte operative Risiko im Dezember ist das Ende der Übergangsfrist für AES Phase 1 (Automatisiertes Ausfuhrsystem). Laut mehreren ATLAS-Teilnehmerinformationen (darunter ATLAS-Info 0849/25) endet die technische Übergangsphase vom alten ECS-P2-Format zu AES-P1 definitiv am 15. Dezember 2025.

Kritische Fakten:
Ende der Koexistenz: Die “weiche Migration”, die eine parallele Nutzung älterer Nachrichtenformate erlaubte, läuft in exakt zwei Wochen aus.
Harter Schnitt: Ab 15. Dezember 2025, präzise um 00:59:59 UTC, werden ältere ECS-Formate für grenzüberschreitende Transaktionen nicht mehr verarbeitet.
Handlungszwang: Unternehmen, deren Zollsoftware noch nicht auf den zertifizierten AES-3.0-Standard (oder höher) aktualisiert wurde, droht die Ablehnung ihrer Ausfuhranmeldungen.

Diese Frist ist endgültig. Nachdem bereits im Februar 2025 eine Fristverlängerung gewährt wurde, um Verzögerungen in anderen EU-Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, gibt es aktuell keinerlei Anzeichen für eine weitere Verschiebung. Kein Wunder also, dass die letzten 72 Stunden keine neuen Aufschübe brachten – die Branche muss nun liefern.

ATLAS Release 10.2: Ausblick auf Februar 2026

Über die unmittelbaren Dezember-Hürden hinaus hat die deutsche Zollverwaltung den Zeitplan für das nächste große Software-Update konkretisiert: ATLAS Release 10.2.

Laut aktuellen Planungsdokumenten und der ATLAS-Info 0851/25:
Start-Termin: Das neue Release geht am 28. Februar 2026 in den Echtbetrieb.
Inhalt: Release 10.2 führt die “Zentrale Zollabwicklung im Einfuhrverfahren” (CCI) ein – eine wesentliche Vereinfachung nach dem Unionszollkodex (UZK), die es Händlern ermöglicht, Waren in einem Mitgliedstaat anzumelden, während sie in einem anderen präsentiert werden.
Vorbereitung: Ein vorbereitendes Wartungsfenster (WF 10) wurde bereits am 15. November 2025 erfolgreich durchgeführt.

Softwareanbieter und interne IT-Abteilungen haben damit rund drei Monate für finale Tests. Die verlängerte Betriebsphase des aktuellen Release 10.1.2 sichert Stabilität während der geschäftigen Jahresendphase.

Operative Änderungen zum Dezember

Neue Umrechnungskurse
Seit heute, 1. Dezember 2025, gelten die neuen offiziellen Umrechnungskurse für die Zollwertermittlung. Diese am 18. November veröffentlichten Kurse sind bis 31. Dezember gültig. Unternehmen, die in Fremdwährungen abrechnen (insbesondere USD, GBP und CHF), sollten sicherstellen, dass ihre ERP-Systeme diese Kurse aktualisiert haben, um Unstimmigkeiten bei Zollberechnungen zu vermeiden.

Sanktions- und Embargo-Updates
Mitte bis Ende November wurden weitere Präzisierungen zu den “Russland/Belarus-Sanktionen” veröffentlicht. Konkret wurden neue ATLAS-Codierungen (Y688, Y689) zur Handhabung von Ausnahmen für Altverträge eingeführt. Compliance-Verantwortliche sollten prüfen, ob diese Codes in ihren Anmeldesystemen verfügbar sind, sofern sie diese spezifischen Ausnahmeregelungen nutzen.

Experteneinschätzung: Der Compliance-Flaschenhals

Das Zusammentreffen der PEM-Matrix-Aktualisierung und der AES-Deadline schafft einen “Compliance-Flaschenhals” in der ersten Dezemberhälfte.

Logistikexperten warnen, dass die AES-Umstellung am 15. Dezember zu kleineren Grenzstörungen führen könnte, falls kleinere Spediteure oder Softwareanbieter in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht vollständig synchronisiert sind. Die großen deutschen Drehkreuze sollten jedoch voll einsatzbereit sein.

„Die Veröffentlichung der PEM-Matrix am 28. November ist ein positives Signal für die Planungssicherheit 2026″, betonen Handelsrechtsexperten aus aktuellen Branchenseminaren. „Doch die unmittelbare Priorität muss die technische AES-Migration sein. Jeder Exporteur, der nach dem 14. Dezember noch auf veralteten ECS-Spezifikationen läuft, stoppt faktisch seine eigenen Sendungen.”

Handlungsempfehlungen für Händler

  1. Download: Neue PEM-Matrix (Stand 28.11.2025) vom Portal Zoll online oder wup online herunterladen.
  2. AES-Prüfung: Bis spätestens 12. Dezember die AES-Bereitschaft mit dem Softwareanbieter verifizieren – um Panik am Wochenende vor dem Montag, 15. Dezember, zu vermeiden.
  3. Stammdaten: Dezember-Umrechnungskurse heute in den Stammdaten aktualisieren.
  4. Lieferantenerklärungen: Alle für 2026 geplanten Ursprungserklärungen gegen die neue PEM-Matrix abgleichen.

Dürfte spannend werden, ob alle Unternehmen die Fristen einhalten. Die nächsten zwei Wochen zeigen, wer seine Hausaufgaben gemacht hat – und wer am 16. Dezember vor verschlossenen digitalen Türen steht.

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