Zoll, Importeure

Zoll warnt Importeure: Neue Regeln für Waren aus Israel

15.01.2026 - 23:35:11

Deutsche Zollbehörden verschärfen die Prüfung von Ursprungsnachweisen für israelische Waren. Importeure müssen Herkunftsorte genau prüfen, um hohe Nachforderungen zu vermeiden.

Die deutsche Zollverwaltung verschärft die Kontrollen für Importe aus Israel. Grund sind aktualisierte EU-Vorgaben, die präzise definieren, für welche Herkunftsorte keine Zollvorteile gelten. Unternehmen müssen ihre Lieferketten jetzt genau prüfen, um teure Nachforderungen zu vermeiden.

Aktualisierte Negativliste veröffentlicht

Die Generalzolldirektion hat am Mittwoch eine entsprechende Fachmeldung veröffentlicht. Sie verweist auf zwei zentrale Dokumente: eine aktualisierte EU-Liste der nicht präferenzbegünstigten Orte vom Oktober 2025 und ein überarbeitetes deutsches Merkblatt für Präferenznachweise aus Israel vom Dezember 2025. Diese Aktualisierungen sind keine politische Kursänderung, sondern eine technische Präzisierung der bestehenden Regeln. Ihr Ziel ist es, für alle Beteiligten mehr Rechtsklarheit zu schaffen.

Hintergrund ist das EU-Israel Assoziierungsabkommen. Es gewährt vielen israelischen Waren zollfreien oder -ermäßigten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Diese Vorteile gelten jedoch ausdrücklich nicht für Produkte aus Gebieten, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen. Dazu zählen israelische Siedlungen im Westjordanland, in Ost-Jerusalem, im Gazastreifen und auf den Golanhöhen.

Konkrete Pflichten für deutsche Unternehmen

Für Importeure bedeutet das: Die Sorgfaltspflicht wird verschärft. Sie müssen bei jedem Präferenznachweis – wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 – genau prüfen, ob der angegebene Produktionsort und die siebenstellige Postleitzahl auf der aktuellen EU-Negativliste stehen.

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Ist das der Fall, dürfen für die Ware keine Zollvorteile in Anspruch genommen werden. Es müssen die vollen Drittlandszölle entrichtet werden. Seit Mai 2023 kommt eine formale Pflicht hinzu: In der Zollanmeldung muss mit dem Code Y864 bestätigt werden, dass die Herstellung nicht an einem gelisteten Ort stattfand.

Hohe finanzielle Risiken bei Fehlern

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist wirtschaftlich entscheidend. Wird eine Zollpräferenz fälschlicherweise beansprucht, kann die Zollverwaltung die entgangenen Abgaben für mehrere Jahre rückwirkend nacherheben – plus Zinsen. Solche Nachforderungen können schnell existenzbedrohende Summen erreichen.

Die regelmäßige Aktualisierung der Liste ist ein etablierter Prozess. Sie spiegelt die langjährige EU-Position wider, zwischen Israel im engeren Sinne und den besetzten Gebieten zu unterscheiden. Für die Wirtschaft bedeutet dies eine dauerhafte Aufgabe: Die Compliance-Systeme müssen stets auf dem neuesten Stand sein.

Proaktive Überwachung ist unerlässlich

Unternehmen mit Israel-Importen wird geraten, die Veröffentlichungen der EU-Generaldirektion Steuern und Zollunion und der nationalen Zollbehörden aktiv zu verfolgen. Die Etablierung eines robusten Kontrollsystems für Ursprungsnachweise ist kein Projekt, sondern eine Daueraufgabe im internationalen Handel.

Nur durch enge Kommunikation mit den Lieferanten und eine lückenlose Dokumentenprüfung lassen sich die Vorteile des Handelsabkommens rechtssicher nutzen und kostspielige Fehler vermeiden. Der deutsche Zoll signalisiert mit seiner aktuellen Warnung deutlich: Die Toleranz für Unwissenheit schwindet.

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