Zoll-Ultimatum: Lieferketten-Chaos droht bei verpassten Fristen
29.11.2025 - 09:31:12Bis Jahresende müssen Langzeit-Lieferantenerklärungen aktualisiert werden, sonst drohen rückwirkende Zollforderungen und Exportblockaden durch neue PEM-Regeln und REX-System-Updates.
Die Uhr tickt für Europas Exporteure. Während die Weihnachtsmärkte ihre Pforten öffnen, sitzt Compliance-Managern der Schweiß auf der Stirn. Denn bis zum Jahreswechsel müssen kritische Handelspapiere erneuert werden – sonst drohen empfindliche Zollstrafen und blockierte Lieferungen. Die jüngsten Updates der deutschen Zollverwaltung und grundlegende Änderungen beim Pan-Europa-Mittelmeer-Abkommen (PEM) verschärfen den Zeitdruck zusätzlich.
Was nach trockener Bürokratie klingt, hat handfeste wirtschaftliche Folgen: Wer die neuen Ursprungsregeln missachtet, riskiert rückwirkende Zollforderungen in Millionenhöhe. Die Behörden sind bereit – ihre Systeme laufen auf Hochtouren.
Langzeit-Lieferantenerklärungen: Jetzt oder nie
Der 28. November markierte einen Wendepunkt. An diesem Donnerstag aktualisierte die deutsche Zollverwaltung ihre zentrale “WuP online”-Datenbank (Warenursprung und Präferenzen). Die Botschaft ist unmissverständlich: Das Zeitfenster für die Erneuerung von Präferenznachweisen für 2026 ist offiziell geöffnet – und kritisch.
Im Zentrum steht die Erneuerung der Langzeit-Lieferantenerklärungen (LTSD). Diese Dokumente bilden das Rückgrat des präferenziellen Handels innerhalb der EU. Sie ermöglichen Exporteuren, Ursprungsnachweise wie EUR.1-Bescheinigungen für Lieferungen in Drittstaaten auszustellen.
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Die Crux der Sache: Läuft eine Lieferantenerklärung am 31. Dezember 2025 aus und liegt bis zum 1. Januar 2026 kein gültiger Ersatz vor, verliert der Exporteur faktisch die Möglichkeit, den Präferenzursprung für diese Waren geltend zu machen. Die Konsequenzen?
- Rückwirkende Zollforderungen: Behörden können vergangene Sendungen prüfen und Zölle nachfordern, wenn die zugrundeliegenden Nachweise fehlen oder ungültig sind
- Exportblockaden: Automatisierte Zollsysteme können Sendungen mit Präferenzanspruch ohne gültige Berechtigung umgehend aussortieren
Branchenkammern und Logistikexperten betonen in ihren Ende November verschickten Warnungen: Die bloße Ablage eines PDF-Dokuments reicht längst nicht mehr. Unternehmen müssen verifizieren, dass die Warenbeschreibung mit den aktuellen Zolltarifnummern (HS-Codes) übereinstimmt – diese werden jährlich überarbeitet.
PEM-Abkommen: Der Übergang zum Doppelsystem
Noch komplexer wird es beim Pan-Europa-Mittelmeer-Abkommen. Eine am 27. November veröffentlichte Analyse der Kanzlei Rödl & Partner beleuchtet die strategische Herausforderung für Exporteure im neuen Jahr.
Die PEM-Zone umfasst die EU, EFTA-Staaten wie Schweiz und Norwegen, die Türkei sowie Mittelmeeranrainer. Um den Handel zu modernisieren, wurden “überarbeitete” Regeln eingeführt – flexibler und unternehmensfreundlicher als zuvor.
Das Problem: Nicht alle Partnerländer haben die neue Konvention gleichzeitig ratifiziert. Es entstand ein “Doppelsystem”:
- Übergangsregeln gelten für Länder, die frühzeitig modernisiert haben
- Ursprungsregeln bleiben für säumige Länder in Kraft
Ab dem 1. Januar 2026 soll die gesamte PEM-Zone unter den revidierten Regeln operieren. Doch die aktuelle Übergangsphase verlangt Exporteuren höchste Wachsamkeit ab.
Neue Spielräume clever nutzen
Die überarbeiteten Regeln bieten erhebliche Vorteile:
- Höhere Toleranzschwellen: Der Anteil nicht-ursprünglicher Materialien wurde oft von 10 auf 15 Prozent des Ab-Werk-Preises erhöht
- Vollständige Kumulierung: Verarbeitungsschritte über mehrere Mitgliedsländer hinweg lassen sich einfacher “stapeln”, um den Ursprungsstatus zu erreichen
Unternehmen sollten ihre Stücklisten jetzt gegen diese neuen Regeln prüfen. Ein Produkt, das unter den alten Vorgaben keine Präferenz erhielt, könnte 2026 plötzlich zollfrei exportierbar sein. Wer diese Chance verpasst, verschenkt bares Geld.
REX-System: Digitalisierung ohne Gnade
Das System des Registrierten Ausführers (REX) ersetzt zunehmend den traditionellen “zugelassenen Ausführer”-Status und papierbasierte EUR.1-Bescheinigungen – besonders im Handel mit GSP-Ländern, Großbritannien, Kanada, Japan und Neuseeland.
Die November-Updates des EU-Händlerportals zeigen: Die Behörden drängen auf engere digitale Integration. Anders als beim alten System, wo Zollbeamte physisch Zertifikate abstempelten, liegt die Beweislast beim REX komplett beim Unternehmen.
Bei Sendungen über 6.000 Euro ist eine gültige REX-Nummer für Präferenzansprüche zwingend erforderlich. Jüngste Compliance-Audits belegen: Zollbehörden gleichen REX-Nummern auf Rechnungen zunehmend in Echtzeit mit der Zentraldatenbank ab. Wurde eine REX-Registrierung widerrufen oder enthält veraltete Daten – etwa eine geänderte Firmenadresse – wird der Präferenzanspruch sofort an der Grenze abgelehnt.
Die Empfehlung: Führen Sie einen “Gesundheitscheck” Ihrer REX-Registrierung durch, bevor die versandintensive Jahresendzeit beginnt. Eine aktive und korrekte Registrierung im EU-Portal ist genauso wichtig wie die physische Warenbewegung selbst.
Wenn drei Fristen zusammenfallen
Das Zusammentreffen von LTSD-Erneuerungen, PEM-Regeländerungen und REX-Durchsetzung erzeugt einen perfekten Sturm für Compliance-Abteilungen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind konkret: Unter dem Druck globaler Lieferketten und knapper Margen sind die Zollersparnisse aus Präferenzabkommen – oft zwischen 5 und 15 Prozent – entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit.
Branchenanalysten warnen vor der “Einstellen und Vergessen”-Mentalität bei Präferenznachweisen. Die Digitalisierung des Zolls (Zoll 4.0) bedeutet: Unstimmigkeiten werden schneller erkannt als je zuvor. Eine ungültige Lieferantenerklärung eines Unterlieferanten kann sich durch die gesamte Lieferkette ziehen und den Endexporteur mit massiven Zollverbindlichkeiten und möglichen Bußgeldern wegen Steuerhinterziehung konfrontieren.
Das Update der Zollverwaltung vom 28. November ist eine subtile Erinnerung: Die Behörden sind vorbereitet, ihre Systeme laufen. Wenn das interne ERP-System eines Unternehmens noch mit der Logik von 2024 oder veralteten PEM-Regeln arbeitet, wird die Diskrepanz wahrscheinlich eine Prüfung auslösen.
Ausblick: Was Anfang 2026 auf Unternehmen zukommt
Die Handelscompliance-Landschaft wird sich weiter rasant verändern:
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1. Januar 2026: Harte Deadline für die vollständige Umsetzung der überarbeiteten PEM-Regeln in vielen Rechtsordnungen. Die EU-Kommission dürfte im Dezember 2025 weitere “Durchführungsrechtsakte” zur Klärung letzter Details veröffentlichen
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Mehr Prüfungen: Historisch verzeichnet das erste Quartal einen Anstieg von “Nachprüfungsersuchen”, bei denen ausländische Zollbehörden deutsche Behörden bitten, die Gültigkeit im Vorjahr ausgestellter Nachweise zu verifizieren. Robuste, archivierte LTSDs sind die einzige Verteidigung
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CBAM-Überschneidung: Obwohl vom Präferenzthema getrennt, werden die Berichtspflichten des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zunehmend mit der Lieferantendatenerfassung verschmelzen. Integrierte Softwarelösungen, die sowohl Ursprung als auch CO2-Gehalt verfolgen, dürften Mitte 2026 zum Branchenstandard werden
Trade-Compliance-Profis sollten die aktuelle Dynamik – befeuert durch die Warnungen von Rödl & Partner und die Zoll-Updates – nutzen, um sich vor der Betriebspause über die Feiertage die nötigen Budgets und Ressourcen für Systemaktualisierungen zu sichern.
Denn eines ist klar: Wer jetzt schläft, zahlt im neuen Jahr die Rechnung.
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