Zoll, Paukenschlag

Zoll startet 2026 mit digitalem Paukenschlag für den Handel

05.01.2026 - 16:09:12

Deutsche Unternehmen stehen zu Jahresbeginn vor einem dreifachen Berg an neuen Zollvorschriften. Ein aktualisiertes Handbuch, schärfere CO₂-Grenzausgleichs-Regeln und eine digitale Vormeldepflicht in Österreich zwingen Logistiker zum sofortigen Handeln.

Die Generalzolldirektion hat zum 1. Januar das „Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026“ veröffentlicht. Es löst die Vorjahresversion ab und ist die verbindliche Anleitung für die Abwicklung im IT-System ATLAS. Die größte Änderung betrifft das Versandverfahren: Der entsprechende Abschnitt wurde komplett überarbeitet, um die fortschreitende Digitalisierung abzubilden.

Ein entscheidender operativer Wandel zeigt sich bei IT-Ausfällen. Für Ausfuhren ist das traditionelle Einheitspapier nicht mehr gültiger Notfallbehelf. Stattdessen muss nun ausschließlich das „Betriebskontinuitäts-Ausfuhrbegleitdokument“ (BK-ABD) verwendet werden. Beim Versandverfahren selbst gilt eine Übergangsfrist: Das Einheitspapier bleibt vorläufig eine Alternative zum Versandbegleitdokument.

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Österreichs „Smart Border“ stoppt Lastwagen digital

Während das deutsche Merkblatt Standards setzt, stellt eine Regelung im Nachbarland die Praxis auf den Kopf. Seit dem 1. Januar gilt in Österreich für Transitwaren aus der Schweiz und Liechtenstein eine verbindliche elektronische Vormeldung.

Unter dem Projekt „Smart Border Austria“ müssen Spediteure eine digitale Voranmeldung abgeben, bevor der Lkw die Grenze erreicht. Ohne diese Meldung wird das Fahrzeug am Grenzübergang abgewiesen – etwa in Wolfurt oder Lustenau. Die Maßnahme soll Abfertigungen beschleunigen, stellt aber gerade in der ersten Januarwoche eine große Hürde für nicht vorbereitete Transportunternehmen dar.

CBAM: Neue Codes blockieren verzögerte Anmeldungen

Parallel verschärft die EU die Berichtspflichten im Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Seit Jahresbeginn sind in ATLAS neue Dokumentencodes wie „Y422“ zwingend erforderlich, um die CBAM-Compliance bei Einfuhren nachzuweisen.

Die Zollverwaltung warnt: Anmeldungen, die Ende Dezember 2025 eingereicht, aber erst 2026 bearbeitet werden, werden ohne die neuen Codes abgelehnt. Das könnte bei den Zollämtern nach der Urlaubszeit für einen Rückstau sorgen, wenn anhängige Anträge nachgebessert werden müssen. Zudem führen Aktualisierungen im Harmonisierten System und der Dual-Use-Verordnung zu geänderten Warennummern, die sofort in die Stammdaten übernommen werden müssen.

Logistik am Scheideweg: Die Grenze beginnt am Ladehof

Das Zusammentreffen dieser drei Neuerungen markiert eine entscheidende Wende hin zu einem vollständig digitalen und datengetriebenen Zollvollzug in Mitteleuropa. Das Merkblatt 2026 beschleunigt den Abschied von papierbasierten Notfallverfahren. Unternehmen müssen ihre IT-Notfallpläne dringend auf den neuen BK-ABD-Standard abstimmen.

Handelsexperten deuten die österreichische Vormeldepflicht als Vorboten für EU-weite „Smart Border“-Lösungen. Die physische Grenzkontrolle rückt in den Hintergrund, stattdessen werden Daten im Voraus geprüft. Für Logistikunternehmen bedeutet das: Die Grenzabfertigung beginnt faktisch schon am heimischen Ladehof mit der Datenerfassung, nicht erst am Kontrollpunkt.

Ausblick: Erste Quartal dient der Stabilisierung

In den kommenden Wochen müssen Compliance-Verantwortliche die praktische Anwendung der neuen Versandregeln genau beobachten. Von der deutschen Zollverwaltung werden weitere „ATLAS-Teilnehmerinformationen“ erwartet, um technische Anlaufschwierigkeiten der 2026er-Software zu klären.

Da die Übergangsfristen für mehrere IT-Systeme der Unionszollkodex-Durchführungsverordnung auslaufen, wird 2026 zum Jahr der technischen Migration. Unternehmen sollten ihre Software-Landschaft dringend anhand der neuen Vorgaben überprüfen. Das erste Quartal wird wohl ganz im Zeichen der Stabilisierung dieser digitalen Workflows stehen – und der Anpassung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit der Schweiz an Österreichs neue digitale Schleuse.

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