Zoll aktualisiert Verarbeitungslisten für Präferenzkalkulation
25.01.2026 - 15:52:12Deutsche Exporteure müssen ab sofort mit neuen Ursprungsregeln arbeiten. Die Generalzolldirektion hat die aktualisierten Verarbeitungslisten für 2026 im System „WuP online“ freigegeben.
Neue Regeln für den Warenursprung
Die Änderung, die Ende Januar 2026 in Kraft trat, synchronisiert die offiziellen Präferenzkalkulationsregeln mit der Kombinierten Nomenklatur 2026. Für Unternehmen ist diese Aktualisierung in der Datenbank „WuP online“ ab dem Stichtag 25. Januar verbindlich. Wer seine Berechnungssoftware nicht anpasst, riskiert falsche Präferenzangaben – und damit Nachzahlungen für Zölle.
„Die Listen sind die Grundlage für die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs“, erklärt ein Handelsexperte. Die Aktualisierung integriert die strukturellen Änderungen der EU-Nomenklatur von 2025. Da die Verarbeitungslisten auf spezifischen HS-Positionen basieren, ist diese Synchronisation mit den neuen Zolltarifcodes essenziell. Unternehmen mit automatisierter Zollsoftware wie SAP GTS müssen ihre Stammdaten nun umgehend prüfen.
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PEM-Konvention: Übergangsphase endet
Ein Kernpunkt des Updates ist die verfestigte Anwendung der „Revidierten Regeln“ der Paneuro-mediterranen Ursprungskonvention (PEM). Die Übergangsphase von 2025 ist damit weitgehend beendet. Das vereinfacht die Handhabung, verschärft aber gleichzeitig den Anwendungsrahmen für dieses Jahr.
Für den Großteil der Handelspartner innerhalb der PEM-Zone gelten nun die „Revidierten Regeln“ als Standard. Ein wichtiger bürokratischer Schritt fällt weg: Der Vermerk „Revised Rules“ auf Lieferantenerklärungen ist für 2026 nicht mehr nötig. „Das reduziert den administrativen Aufwand in der Lieferkette erheblich“, so eine IHK-Sprecherin.
Doch Vorsicht ist geboten: Ausnahmen bestätigen die Regel. Mit einigen Partnern wie Algerien, Israel und dem Libanon wendet die EU weiterhin die „alten“ Konventionsregeln bilateral an. Exportabteilungen müssen die Zielländer ihrer Waren also genau prüfen, bevor sie Ursprungsnachweise ausstellen.
Folgen für Lieferantenerklärungen
Die neuen Listen wirken sich direkt auf die Gültigkeit von Lieferantenerklärungen (LE) aus. Langfristige Lieferantenerklärungen (LLE), die 2025 für 2026 ausgestellt wurden, müssen mit den aktualisierten Regeln abgeglichen werden. Ist die Verarbeitungsregel für einen bestimmten HS-Code strenger geworden oder hat sich die Tarifklassifizierung geändert, kann eine bisher gültige Erklärung ungültig werden.
Die modernisierten PEM-Regeln bieten jedoch auch Vorteile. Sie sehen oft flexiblere Kriterien vor, etwa eine erhöhte Toleranz für nicht ursprungsfähige Materialien. Für viele Sektoren entfällt zudem das Draw-Back-Verbot. Exporteure können Präferenzen nun auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie zollunversteuerte Komponenten verarbeitet haben – vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Bedingungen.
Technischer Kontext: ATLAS-Verschiebung und CBAM
Das Update der WuP-Listen erfolgt in einer Phase weiterer technischer Umstellungen. Während die Präferenzdaten aktuell sind, verzögert sich die vollständige Einführung von ATLAS 10.2, dem Zoll-IT-System, nun auf den 28. Februar 2026. Die technischen Übertragungsprotokolle für bestimmte Zollerklärungen bleiben also vorerst auf der alten Version.
Parallel tritt die zweite Phase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in Kraft. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure in ihren Zollerklärungen spezielle Codierungen, etwa Y128 für CBAM-Kontonummern, verwenden. Obwohl CBAM und Präferenzrecht unterschiedliche Systeme sind, überschneiden sie sich im Stammdatenmanagement. Die gleichzeitige Anpassung an neue Ursprungsregeln und CBAM-Meldepflichten stellt Handelscompliance-Abteilungen vor große Herausforderungen.
Was Exporteure jetzt tun müssen
Die rechtzeitige Aktualisierung der WuP-Listen durch den Zoll wird von Marktbeobachtern als positives Stabilitätssignal gewertet. Compliance-Softwareanbieter rollen bereits Patches für die neuen Daten aus. Experten raten jedoch bei hochwertigen Exportgütern zur manuellen Prüfung.
Rechtsexperten betonen: Die Beweislast liegt beim Exporteur. Das Argument, von neuen Regeln nichts gewusst zu haben, wird bei künftigen Zollprüfungen nicht ziehen. Die Angleichung der nationalen Datenbank an die EU-Handelspolitik sorgt für klare Verhältnisse.
Der Fokus im ersten Quartal 2026 liegt nun auf der praktischen Umsetzung der Matrix für die diagonale Kumulierung, deren Vorversion seit Jahresbeginn gilt. Exporteure, die Kumulierungsstrategien nutzen, müssen die Veröffentlichung der finalen Matrix im EU-Amtsblatt im Blick behalten.
Die unmittelbare Priorität für alle deutschen Handelsunternehmen ist klar: Stammdaten aktualisieren, die Verarbeitungslisten mit der WuP-online-Datenbank abgleichen und sicherstellen, dass alle Lieferantenerklärungen für das laufende Geschäftsjahr die neue regulatorische Realität widerspiegeln.
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