Zinsschranke, Mittelstand

Zinsschranke trifft Mittelstand: 2026 beginnt die Bewährungsprobe

31.12.2025 - 00:32:12

Die Reform der Zinsschranke im Wachstumschancengesetz entfaltet ihre Wirkung und schränkt wichtige Ausnahmen für Familienunternehmen massiv ein, was zu höherer Steuerlast führen kann.

Ab dem neuen Jahr müssen sich Tausende deutsche Mittelständler auf schärfere Steuerregeln einstellen. Die Reform der Zinsschranke im Wachstumschancengesetz entfaltet jetzt ihre volle Wirkung – und beseitigt eine wichtige Ausnahme für viele Familienunternehmen.

BERLIN, 31. Dezember 2025 – Zum Jahreswechsel tritt eine steuerliche Zäsur in Kraft. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit seiner aktuellen Übersicht zu den „Steueränderungen 2026“ klargestellt: Die verschärften Regeln der Zinsschranke gelten ab sofort ohne Wenn und Aber. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bisher von der sogenannten Stand-alone-Klausel profitierten. Diese Ausnahme für nicht konzernzugehörige Firmen wurde massiv eingeschränkt, um EU-Vorgaben zur Steuervermeidung umzusetzen. Was bedeutet das konkret für die Liquidität und Finanzierung des Mittelstands?

Das Aus für die Stand-alone-Klausel

Der Kern der Verschärfung liegt in der Neudefinition der Stand-alone-Klausel. Bisher konnten Unternehmen, die keiner Unternehmensgruppe angehören, ihre Zinsaufwendungen uneingeschränkt von der Steuer absetzen. Diese pauschale Ausnahme fällt nun weg.

Seit der Integration in das Wachstumschancengesetz gilt die Klausel nur noch, wenn der Steuerpflichtige keine „nahestehenden Personen“ im Sinne des Außensteuergesetzes hat. In der Praxis trifft das viele mittelständische Strukturen, bei denen Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent Beteiligung im Hintergrund stehen. „Rechtlich selbstständig reicht nicht mehr aus“, erklärt ein Steuerexperte. „Die wirtschaftliche Verflechtung wird jetzt genau unter die Lupe genommen.“

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Für das Steuerjahr 2026 müssen Unternehmen ihre Gesellschafterstrukturen lückenlos dokumentieren, um noch in den Genuss der Ausnahme zu kommen. Eine bürokratische Hürde, die viele Betriebe erstmals nehmen müssen.

BMF-Leitlinien setzen den Rahmen

Die Spielregeln für die Anwendung hat das Finanzministerium bereits im März 2025 in einem ausführlichen Schreiben vorgegeben. Diese Verwaltungsgrundsätze sind jetzt verbindlich.

Drei Punkte sind für Mittelständler besonders relevant:
* Erweiterter Zinsbegriff: Nicht nur klassische Kreditzinsen, sondern auch „wirtschaftlich vergleichbare Aufwendungen“ fallen unter die Beschränkung. Damit können nun auch Arrangementgebühren oder bestimmte Leasingkosten in die 30-Prozent-Grenze der Zinsschranke einfließen.
* Kein Bestandsschutz: Das BMF hat klargestellt, dass es keine Übergangsfristen für bestehende Darlehen gibt. Auch langjährige Finanzierungsverträge unterliegen den neuen Regeln.
* Komplexe Ausweichmöglichkeiten: Wo die Stand-alone-Klausel nicht mehr greift, bleibt nur der Freibetrag von 3 Millionen Euro oder komplizierte Escape-Klauseln, die an die Eigenkapitalquote geknüpft sind.

Laut dem BMF dienen die Verschärfungen dem Ziel, Steuergerechtigkeit sicherzustellen und Gewinnverlagerungen zu verhindern.

Liquiditätsdruck in unsicheren Zeiten

Die härteren Regeln treffen den Mittelstand in einer ohnehin angespannten Phase. Bleiben die Zinsaufwendungen über der Drei-Millionen-Grenze, schmälert der nicht abzugsfähige Teil den Gewinn und erhöht die effektive Steuerlast. Liquidität, die für Investitionen dringend benötigt wird, wird so gebunden.

„Die psychologische Wirkung ist enorm“, so ein Wirtschaftsprüfer. „Zwar gelten die Gesetze technisch schon länger, aber 2026 werden sie bei den ersten Steuerprüfungen und -erklärungen voll durchschlagen.“ Unternehmen, die ihre Finanzierung nicht frühzeitig angepasst haben, könnten unerwartete Nachzahlungen drohen.

Das Wachstumschancengesetz bietet zwar auch Entlastungen, wie die verlängerte degressive Abschreibung bis 2026. Doch die komplexen Berechnungen zur Zinsschranke überfordern oft die Ressourcen kleinerer Steuerabteilungen.

2026: Das Jahr der Dokumentation

Für das kommende Jahr raten Berater vor allem zu einem: penibler Vorbereitung. Die Beweislast liegt bei den Unternehmen. Sie müssen nachweisen, dass keine nahestehenden Personen existieren, wenn sie die Reste der Stand-alone-Klausel nutzen wollen.

Hinzu kommt das Zusammenspiel mit anderen Neuerungen 2026. Das BMF hat zwar den Grundfreibetrag auf 12.348 Euro angehoben. Für die Körperschaftsteuer bei Finanzierungskosten bleibt die Lage jedoch streng.

Die Botschaft an den Mittelstand ist klar: Die Schonfrist ist vorbei. Jetzt gilt es, alle Gesellschafterdarlehen und konzerninternen Finanzierungen umgehend zu überprüfen. Die verschärfte Zinsschranke ist keine abstrakte Bedrohung mehr, sondern gelebte Realität.

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