Zentrales Zollverfahren: Deutsche Steuerreform ebnet Weg für EU-Handel
02.01.2026 - 01:03:12
Die deutsche Umsatzsteuerreform ermöglicht ab sofort eine zentrale Abwicklung von Importsteuern – ein Meilenstein für den europäischen Binnenmarkt.
BERLIN – Ein neuer Paragraf im deutschen Steuerrecht markiert einen entscheidenden Fortschritt für den EU-Handel. Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Zentrale Zollabfertigung (CCI) nicht nur zoll-, sondern auch umsatzsteuerrechtlich auf festem Grund. Die Einführung des neuen § 21b Umsatzsteuergesetz (UStG) löst ein zentrales Problem: Bislang mussten Unternehmen häufig eine umsatzsteuerliche Erfassung im EU-Ankunftsland der Waren vornehmen, selbst wenn die zollrechtliche Abwicklung bereits zentral in Deutschland erfolgte.
Steuerliche Entkopplung: Der neue § 21b UStG
Das Herzstück der Reform ist die klare Trennung von physischem Warenfluss und steuerlicher Erklärung. Konkret bedeutet das: Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht nun am Ort des zugelassenen Hauptsitzes des Importeurs – und nicht mehr zwangsläufig dort, wo die Ware die EU-Außengrenze passiert. Diese gesetzliche Klarstellung durch das Steueränderungsgesetz 2025 beseitigt einen großen bürokratischen Hemmschuh.
„Die Zollreform erlaubte die Zentralisierung, das Steuerrecht war das fehlende Puzzleteil“, erklärt Handelsexperte Dr. Thomas Müller. Für deutsche Unternehmen mit CCI-Genehmigung entfällt damit die Notwendigkeit, sich lediglich für Importsteuern in anderen EU-Ländern wie den Niederlanden oder Polen registrieren zu lassen. Die Abwicklung läuft vollständig über die heimische Finanzverwaltung.
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Praktische Folgen für Importeure
Für Logistik- und Steuerabteilungen verspricht die Neuregelung spürbare Effizienzgewinne. Vor allem für deutsche Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), die das CCI-Verfahren bereits nutzen, wird der Prozess schlanker. Die administrative Reibung, mehrere ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nur für Importzwecke zu verwalten, soll deutlich sinken.
Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu einem echten „Single Window“ – einer einzigen Anlaufstelle für alle grenzüberschreitenden Formalitäten. Doch was bedeutet das in der Praxis? Unternehmen können Zollabgaben und nun auch die Einfuhrumsatzsteuer in einem Mitgliedstaat bündeln, unabhängig von der gewählten Logistikroute.
Technische Hürde: Warten auf ATLAS 10.2
Rechtlich ist der Weg frei, technisch hängt die vollautomatische Abwicklung jedoch an einem Software-Update. Die vollständige Integration der neuen Steuerregeln in das deutsche Zoll-IT-System ATLAS erfolgt erst mit Release 10.2, dessen Start für den 28. Februar 2026 geplant ist.
Bis dahin können Übergangsverfahren oder manuelle Lösungen notwendig sein. Unternehmen wird geraten, frühzeitig mit ihren Softwareanbietern zu klären, ob die Zolldeklarationssysteme für das Update gerüstet sind. Die neue ATLAS-Version wird spezifische Datenfelder für die automatische Berechnung der zentralen Einfuhrumsatzsteuer einführen.
Teil der großen EU-Zollreform
Die deutsche Anpassung ist kein Einzelprojekt, sondern ein zentraler Baustein im EU-Zollreformprogramm. Die Europäische Kommission treibt die CCI-Initiative voran, um den Handel zu modernisieren. Nach der Einführung zentraler Standardverfahren (Phase 1, Juli 2024) und vereinfachter Deklarationen (Phase 2, Juni 2025) geht es nun in die nationale Umsetzungsphase.
Die Harmonisierung der Umsatzsteuerregeln gilt als Voraussetzung für das nächste Großprojekt: die Schaffung eines einheitlichen EU-Zolldatenhubs, dessen Pilotphase in den kommenden Jahren starten soll.
Ausblick: Konsolidierung und Herausforderungen
Mit dem Wegfall der steuerrechtlichen Hürden rechnen Branchenbeobachter mit einem deutlichen Anstieg der CCI-Anträge im Jahr 2026. Besonders große Importeure dürften das Verfahren zunehmend als Standard nutzen, was die Markteinführungszeiten für Waren verkürzen kann.
Doch die „Entkopplung“ von Ware und Daten bringt auch neue Anforderungen an die interne Dokumentation mit sich. Steuerexperten warnen: Unternehmen müssen die Warenbewegungen lückenlos nachvollziehbar dokumentieren, um bei Prüfungen nachweisen zu können, dass die in einem anderen Mitgliedstaat freigegebene Ware tatsächlich für die in Deutschland deklarierte wirtschaftliche Tätigkeit bestimmt war. Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt mit dem reibungslosen Start von ATLAS 10.2 Ende Februar.
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