Zeitarbeit, Einheitstarif

Zeitarbeit: Einheitstarif und mehr Lohn ab Neujahr

31.12.2025 - 18:30:12

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Deutschlands Zeitarbeitsbranche erstmals ein einheitlicher Flächentarifvertrag. Rund 560.000 Beschäftigte profitieren von höheren Löhnen und vereinheitlichten Regeln.

Jahrzehntelang war die deutsche Zeitarbeitsbranche gespalten. Zwei große Arbeitgeberverbände – der iGZ und der BAP – führten eigene Tarifverträge. Seit ihrer Fusion zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) Ende 2023 arbeitete die Branche auf eine einheitliche Regelung hin. Diese tritt nun in Kraft. Das neue GVP-Tarifwerk ersetzt die alten Parallelstrukturen und schafft einen einzigen Rechtsrahmen für alle Mitgliedsunternehmen. Verhandelt wurde es mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, einem Bündnis aus acht Gewerkschaften wie IG Metall und ver.di.

„Die Einigung ist ein Meilenstein für die Sozialpartnerschaft in der Branche“, so die einhellige Bewertung von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Der neue Mantel- und Entgelttarifvertrag soll Bürokratie abbauen und für mehr Transparenz bei den Beschäftigten sorgen.

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Sofortige Lohnplus von 2,99 Prozent

Mit der Strukturreform geht ein direktes finanzielles Plus einher. Zum Jahreswechsel steigen die Tariflöhne in allen Entgeltgruppen um 2,99 Prozent. Die unterste Gruppe (EG 1) liegt damit bei 14,96 Euro pro Stunde. Das ist deutlich mehr als der gesetzliche Mindestlohn, der zeitgleich auf 13,90 Euro angehoben wird.

Diese Erhöhung ist nur der erste Schritt. Sie ist Teil eines mehrstufigen Lohnabkommens vom September 2025. Weitere Steigerungen sind für September 2026 (plus 2,5 Prozent) und April 2027 (plus 3,5 Prozent) festgelegt. Das gibt Unternehmen und Kunden Planungssicherheit.

Bestandsschutz für alte Verträge, neue Regeln für Neuanstellungen

Was ändert sich konkret für die Beschäftigten? Für bestehende Arbeitsverhältnisse gilt weitgehend Bestandsschutz. Verträge nach altem iGZ- oder BAP-Recht bleiben gültig. Alle neuen Verträge ab dem 1. Januar 2026 müssen jedoch nach dem GVP-Tarifwerk geschlossen werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
* Kündigungsfristen: Es gelten die bisherigen BAP-Regeln. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in den ersten zwei Wochen mit nur einem Tag Frist beendet werden.
* Arbeitszeitkonten: Das Guthaben auf Zeitkonten ist jetzt einheitlich auf 200 Plus-Stunden begrenzt. Damit wird der frühere BAP-Standard für alle verbindlich.
* Übergangsregelungen: Bestimmte alte Modelle, wie variable Arbeitszeiten aus dem iGZ, können noch bis 2029 weiter angewendet werden.

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Was bedeutet die Einheit für die Zukunft der Branche?

Der neue Einheitstarif stärkt die politische Stimme der Zeitarbeit. Mit einem klaren Regelwerk kann der GVP in wichtigen Debatten, etwa zur EU-Plattformarbeit-Richtlinie oder zur Arbeitsmarktflexibilität, geschlossener auftreten.

Für die Unternehmen steht nun die praktische Umsetzung im Tagesgeschäft im Fokus. Die Anpassung von Lohnsystemen und Handbüchern hat Priorität. Der reibungslose Start der ersten Gehaltsabrechnung 2026 mit der neuen Mindestvergütung von 14,96 Euro wird der erste Praxistest für den historischen Branchenkompromiss sein.

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