Wohnungseigentümer, Rücklagen

Wohnungseigentümer zahlen ab sofort höhere Rücklagen

08.01.2026 - 19:22:12

Die gesetzliche Mindestrücklage für österreichische Wohnungseigentümer wurde inflationsbedingt angehoben. Dies führt zu höheren Fixkosten und trifft auf einen bereits angespannten Immobilienmarkt.

Seit Jahresbeginn müssen österreichische Wohnungseigentümer mehr Geld für die gesetzliche Mindestrücklage zurücklegen. Der Betrag stieg automatisch auf 1,13 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet für viele Eigentümer spürbar höhere monatliche Fixkosten.

Automatische Inflationsanpassung schlägt zu

Die Erhöhung ist keine Einzelentscheidung, sondern folgt einer gesetzlichen Regel. Seit einer Novelle im Jahr 2022 passt sich die Mindestrücklage alle zwei Jahre automatisch der Inflation an. Nach einer ersten Anhebung 2024 auf 1,06 Euro erfolgte nun der zweite Schritt.

Die neue Untergrenze von 1,13 Euro basiert auf der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Der Anstieg um rund 6,6 Prozent soll verhindern, dass die Rücklagen real an Kaufkraft verlieren. Für Hausverwaltungen bedeutete der Jahreswechsel viel Bürokratie: Sie mussten alle Vorschreibungen neu kalkulieren.

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So wirkt sich die Erhöhung auf Ihre Kosten aus

Auf den ersten Blick wirken die Cent-Beträge gering. In der Summe summieren sie sich jedoch deutlich. Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung steigt die monatliche Rücklagen-Zuweisung von 106 auf 113 Euro.

  • Jährliche Mehrbelastung: Das sind 84 Euro mehr pro Jahr.
  • Nur das Minimum: Experten betonen, dass es sich um eine Mindestanforderung handelt. Viele Gemeinschaften beschließen höhere Beträge, besonders in älteren Gebäuden.
  • Ausnahmen bestätigen die Regel: Die Mindestrücklage kann unterschritten werden, wenn das Gebäude neu ist, kürzlich saniert wurde oder bei Reihenhäusern besondere Vereinbarungen gelten.

Sanierungsdruck trifft auf steigende Kosten

Die Erhöhung kommt zu einer schwierigen Zeit. Die Immobilienbranche steht unter Druck durch die Debatten um leistbares Wohnen und die grüne Transformation. Die Indexierung der Rücklage ist ein zweischneidiges Schwert.

Einerseits ist sie notwendig: Nur so können künftig teure Sanierungen oder der verpflichtende Heizungstausch finanziert werden. Andererseits belasten die höheren Fixkosten die Eigentümer in einem ohnehin angespannten Marktumfeld.

Für Vermieter entsteht eine besondere Zwickmühle: Während die Rücklage sofort steigt, sind die Mieteinnahmen durch Regelungen wie die Mietpreisbremse oft gedeckelt. Die Rücklage selbst ist zudem nicht auf den Mieter umlegbar – sie bleibt eine Investition des Eigentümers in den Werterhalt.

Was kommt als Nächstes?

Mit der Festsetzung auf 1,13 Euro herrscht nun für zwei Jahre Planungssicherheit. Die nächste automatische Überprüfung steht für den 1. Januar 2028 an.

Bis dahin wird sich zeigen, ob die angepasste Rücklage ausreicht, um die explodierenden Baukosten zu kompensieren. Das Thema “leistbare Sanierung” wird Eigentümer und Politik weiter beschäftigen. Für Wohnungseigentümer lohnt es sich, die Jahresabrechnungen genau zu prüfen und in der Eigentümerversammlung über die langfristige Instandhaltungsstrategie zu beraten.

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