Wohnungseigentümer, Rücklage

Wohnungseigentümer zahlen 2026 höhere Rücklage

06.01.2026 - 05:24:12

Die gesetzliche Instandhaltungsrücklage für Wohnungseigentum wurde an die Inflation angepasst. Die Erhöhung bedeutet für Eigentümer höhere monatliche Belastungen, sichert aber langfristig den Immobilienwert.

Die gesetzliche Mindestrücklage für Eigentumswohnungen steigt auf 1,13 Euro pro Quadratmeter. Für viele Eigentümer bedeutet das ab sofort höhere monatliche Belastungen. Die Anpassung soll die Instandhaltung trotz hoher Baukosten sichern.

Was die Erhöhung konkret bedeutet

Der Satz klettert von bisher 1,06 auf 1,13 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Grundlage ist eine automatische Valorisierung alle zwei Jahre, die an die Inflation gekoppelt ist. Sie basiert auf der Preisentwicklung zwischen Juni 2023 und Juni 2025.

Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung fallen nun monatlich 90,40 Euro nur für die Rücklage an – zusätzlich zu allen anderen Betriebskosten. Die Hausverwaltungen müssen die neue Pauschale in den aktuellen Jahresvorschreibungen berücksichtigen.

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Spagat zwischen Kostendruck und Mietdeckel

Die Erhöhung trifft auf einen angespannten Markt. Während die Kosten für die Instandhaltung steigen, bremst die politisch diskutierte Mietpreisbremse auf der anderen Seite mögliche Einnahmen aus. Experten sehen hier eine wachsende Schere.

Die Logik der Rücklagenanpassung ist jedoch klar: Handwerkerrechnungen und Materialkosten unterliegen keinem Preisdeckel. Nur eine ausreichend dotierte Rücklage kann künftige Reparaturen an Dach oder Fassade finanzieren und so den Wert der Immobilie erhalten.

Wann eine niedrigere Rücklage erlaubt ist

Nicht jede Gemeinschaft muss den vollen Satz zahlen. Das Gesetz erlaubt Ausnahmen, etwa für:
* Neubauten
* kürzlich komplett sanierte Objekte
* Gebäude, deren Rücklagen bereits ein „besonderes Ausmaß“ erreicht haben

Für diese Ausnahmen ist meist ein formeller Beschluss der Eigentümerversammlung nötig. Verwalter weisen auf den zusätzlichen Aufwand hin, diese Sonderfälle korrekt in den Abrechnungen zu berücksichtigen.

Warum mehr Geld notwendig ist

Die Baukosten in Österreich sind auf hohem Niveau stabil. Eine zu niedrig kalkulierte Rücklage würde Eigentümer bei plötzlichen Schäden zu hohen Sonderumlagen zwingen. Die gesetzliche „Anspar-Automatik“ wirkt also wie ein verpflichtender Konsumentenschutz.

Sie soll verhindern, dass notwendige Arbeiten aus Geldmangel verschoben werden – was langfristig teurer würde. Für viele Haushalte ist die Erhöhung dennoch eine spürbare Belastung in Zeiten allgemein steigender Lebenshaltungskosten.

Der neue Satz gilt jetzt verbindlich. Die nächste Anpassung erfolgt turnusgemäß erst wieder am 1. Januar 2028. Bis dahin herrscht zumindest Planungssicherheit – wenn auch auf einem neuen Kostenhoch.

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