Wirtschaftsausschuss erhält Zugriff auf ESG-Daten
10.01.2026 - 10:17:12Der deutsche Wirtschaftsausschuss verfügt ab sofort über weitreichende Informationsrechte zu Nachhaltigkeitsdaten. Diese gelten nun als harte Wirtschaftsdaten.
Berlin – Ein stiller Machtzuwachs vollzieht sich in deutschen Unternehmen: Der Wirtschaftsausschuss kann ab sofort detaillierte Nachhaltigkeitsdaten einfordern. Diese werden rechtlich wie klassische Finanzkennzahlen behandelt. Grund ist die europäische CSRD-Berichtspflicht, die Klimarisiken und soziale Faktoren finanziell bewertet. Obwohl die nationale Umsetzung in Berlin stockt, sind die Rechte der Betriebsräte bereits wirksam.
Nachhaltigkeit wird zum Wirtschaftsthema
Der Schlüssel liegt im Lagebericht. Hier müssen Unternehmen seit der CSRD Nachhaltigkeitsrisiken wie Klimafolgen oder Lieferkettenprobleme in Euro beziffern. Nach § 106 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Wirtschaftsausschuss Anspruch auf Informationen zu den „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ des Unternehmens. Durch die finanzielle Bewertung sind ESG-Daten damit von freiwilliger Information zu hartem Wirtschaftsfakt geworden.
Rechtsexperten bestätigen: Für berichtspflichtige Unternehmen – vor allem die „Welle-1“-Unternehmen im zweiten Berichtszyklus – ist diese Datenherausgabe verpflichtend. Das Argument, Nachhaltigkeitsberichte seien von der Finanzperformance getrennt, gilt nicht mehr. Der europäische Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit verknüpft beides untrennbar.
Das gibt Betriebsräten ein machtvolles Instrument. Sie können nun Einblick in Investitionspläne für die Dekarbonisierung, Personalstrategien oder Risikobewertungen verlangen, die früher nur dem Vorstand vorbehalten waren.
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Deutsche Umsetzungslücke und „Stop-the-Clock“
Die Lage ist komplex, weil die Bundesregierung die EU-Richtlinie nur schleppend umsetzt. Das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz steht Anfang 2026 noch immer aus.
Hinzu kommt die „Stop-the-Clock“-Richtlinie der EU vom April 2025. Sie verschafft Unternehmen Luft, indem sie sektorspezifische Standards verschiebt. Für „Welle-2“-Unternehmen – große Konzerne mit über 250 Mitarbeitern – beginnt die Pflichtberichterstattung nun erst für das Geschäftsjahr 2026 oder 2027.
Doch Experten warnen: Dieser Aufschub suspendiert nicht die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses zu vorbereitenden Maßnahmen. Die Einführung neuer Software für ESG-Daten oder die Einrichtung interner Kontrollen unterliegt bereits jetzt der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Der Betriebsrat muss über diese Prozesse informiert werden.
Neue Praxis für den Wirtschaftsausschuss
Für die Ausschussmitglieder ergeben sich konkrete Aufgaben. Gewerkschaften und Beratungsfirmen empfehlen eine proaktive Haltung. Die Nachhaltigkeitserklärung sollte fester Tagesordnungspunkt in den monatlichen Sitzungen werden – gleichberechtigt neben der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA).
Der Wirtschaftsausschuss kann nun Fragen stellen wie:
* Finanzrisiken: Welche Rückstellungen sind für mögliche CO₂-Steuern oder Lieferkettensanktionen geplant?
* Personalauswirkungen: Wie schlagen sich die „sozialen“ Kennzahlen der ESRS in der Personalplanung, den Trainingsbudgets oder der Entgeltgleichheitsanalyse nieder?
* Investitionsstrategie: Stehen die Investitionspläne (CAPEX) im Einklang mit den Klimazielen des Unternehmens?
Auch die Prüfung der Berichte bietet einen Hebel. Da Nachhaltigkeitsberichte einer eingeschränkten Prüfung durch Wirtschaftsprüfer unterliegen, hat der Ausschuss das Recht, deren Ergebnisse zu diskutieren. So können „Greenwashing“ oder Datenlücken intern angesprochen werden, bevor sie zum öffentlichen Problem werden.
Ausblick: Der Weg zur vollständigen Compliance
Der Druck auf den deutschen Gesetzgeber wächst. Brüssel hat bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen säumige Mitgliedstaaten eingeleitet. Marktbeobachter erwarten das deutsche Gesetz noch 2026, vermutlich als „1:1-Umsetzung“, um deutsche Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten.
Die Botschaft an die Betriebsräte ist klar: Nicht auf das deutsche Gesetz warten. Die EU-Richtlinie wirkt bereits jetzt auf die Auslegung der „wirtschaftlichen Angelegenheiten“. Unternehmen, die ihre Wirtschaftsausschüsse mit Verweis auf die Umsetzungslücke blockieren, riskieren Rechtsstreitigkeiten, die sie angesichts der europäischen Rechtsprechungstendenz wohl verlieren werden.
Die Verzahnung von Finanzcontrolling und Nachhaltigkeitsmanagement wird 2026 enger. Der Wirtschaftsausschuss sitzt genau an der Schnittstelle dieser beiden Welten – und wird so zu einem zentralen Gremium für die Zukunftsfähigkeit im regulierten, grünen Markt.
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