Wirtschaftsausschüsse, Frühwarnsystem

Wirtschaftsausschüsse werden zum Frühwarnsystem in der Krise

03.01.2026 - 03:12:11

Deutsche Betriebsräte stehen 2026 vor der zentralen Aufgabe, drohende Insolvenzen frühzeitig zu erkennen. Ihr Zugriff auf interne Liquiditätsplanungen wird zum entscheidenden Hebel für den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Der Start ins neue Geschäftsjahr markiert für viele Unternehmen eine kritische Phase. Führende Kreditversicherer wie Creditreform und Allianz Trade prognostizieren für 2026 eine weiter steigende Insolvenzwelle. Hinter den nackten Zahlen verbergen sich existenzielle Bedrohungen für zehntausende Jobs. In dieser Lage wandelt sich die Rolle des Wirtschaftsausschusses vom beratenden Gremium zum essenziellen Frühwarnsystem.

Die Analysen vom Ende 2025 zeichnen ein düsteres Bild: Etwa 23.900 Firmenpleiten verzeichnete Creditreform im vergangenen Jahr – ein Stand, der zuletzt vor einer Dekade erreicht wurde. Hohe Energiekosten, der strukturelle Wandel in der Automobilindustrie und geopolitischen Unsicherheiten treiben diese Entwicklung auch 2026 voran.

Für die Wirtschaftsausschüsse, die in diesen Wochen die Jahresplanungen der Unternehmen prüfen, bedeutet das eine klare Marschroute. Sie müssen über die klassischen Bilanzzahlen hinausblicken und tiefe Einblicke in die Liquiditätsprognosen fordern. Nur so lässt sich eine Krise erkennen, bevor sie unumkehrbar wird.

Anzeige

Betriebsräte stehen 2026 vor der Herausforderung, Liquiditätsdaten von der Geschäftsleitung zu bekommen – und brauchen dafür praxistaugliche Werkzeuge. Der kostenlose E‑Book-Guide “Wirtschaftsausschuss” liefert 25 geprüfte Kontrollfragen an die Geschäftsleitung, fertige Muster-Anfragen und Checklisten zur Bewertung von Liquiditätsprognosen. So erkennen Sie drohende Zahlungsunfähigkeit früher und können Verhandlungen über Sanierung oder Interessenausgleich gezielter führen. Jetzt kostenlosen Wirtschaftsausschuss-Guide herunterladen

Der Hebel: Zugang zur Liquiditätsplanung

Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 106 BetrVG) räumt dem Wirtschaftsausschuss umfassende Informationsrechte ein. In der aktuellen Krise reichen Rückblick-Bilanzen jedoch nicht aus. Entscheidend ist der Zugriff auf vorausschauende Daten.

Rechtsexperten betonen: Bei objektiven Krisenindizien hat der Ausschuss Anspruch auf detaillierte Einblicke. Dazu zählen:
* Wöchentliche oder monatliche Liquiditätsprognosen für die kommenden 12 bis 24 Monate.
* Berichte zur Einhaltung von Bankenkreditlinien (Covenant Reports).
* Forderungs- und Verbindlichkeitenlisten, um Cashflow-Engpässe zu identifizieren.

Unternehmensführungen verweigern diese sensiblen Daten oft mit Verweis auf Vertraulichkeit. Doch im Zustand der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – wenn ein Unternehmen voraussichtlich seine fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann – überwiegt das Informationsinteresse der Belegschaft.

Die Gretchenfrage: Echte Gefahr oder nur Engpass?

Eine Kernaufgabe der Ausschüsse im Frühjahr 2026 wird es sein, zwischen temporären Liquiditätslücken und einer echten Insolvenzgefahr zu unterscheiden. Die „drohende Zahlungsunfähigkeit“ ist ein spezifischer Rechtsstatus. Er löst die Option – noch nicht die Pflicht – für die Geschäftsführung aus, ein Insolvenzverfahren zu beantragen.

Für den Wirtschaftsausschuss ist die frühzeitige Erkennung dieses Status entscheidend. Nur so können Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden, bevor eine Insolvenzantragspflicht wegen tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) eintritt.

Experten raten den Mitgliedern, besonders auf den „Planungshorizont“ in den vorgelegten Daten zu achten. Zeigt die Liquiditätsplanung eine Finanzierungslücke innerhalb der nächsten zwei Jahre, die nicht durch zugesicherte Kreditlinien gedeckt ist, könnte der kritische Zustand bereits eingetreten sein.

Vom Wissen zum Handeln: Strategie für den Betriebsrat

Die Erkenntnisse des Wirtschaftsausschusses befähigen den Betriebsrat, proaktiv statt reaktiv zu handeln. Legt die Liquiditätsplanung eine existenzielle Bedrohung offen, kann der Betriebsrat frühzeitig Verhandlungen über ein Sanierungskonzept oder einen Interessenausgleich einleiten. Dies geschieht lange bevor ein Insolvenzverwalter das Steuer übernimmt.

Diese Kompetenz gewinnt zusätzliche Bedeutung im Blick auf die Betriebsratswahlen von März bis Mai 2026. Gewerkschaften wie IG Metall und Ver.di machen „wirtschaftliche Kompetenz“ und „Arbeitsplatzsicherung“ zu zentralen Wahlkampfthemen. Ein Ausschuss, der Risiken früh erkennt und die Geschäftsführung zum Handeln bewegt, demonstriert den praktischen Nutzen der Mitbestimmung.

Dokumentation und Durchsetzung sind entscheidend

Rechtsberater empfehlen den Ausschussmitgliedern dringend, alle Anfragen nach Liquiditätsdaten formal zu dokumentieren. Weigert sich die Geschäftsführung, die notwendigen Einblicke zu gewähren, sollte der Betriebsrat ohne Zögern die Einigungsstelle anrufen. So lassen sich die Informationsrechte unverzüglich durchsetzen.

Das Ziel ist klar: Die Belegschaft darf nicht im Ungewissen gelassen werden, bis die Kassen leer sind. In der unsicheren Wirtschaftslage 2026 wird der Wirtschaftsausschuss so zur letzten innerbetrieblichen Instanz, die eine Restrukturierung in eigener Verantwortung und mit Beteiligung der Arbeitnehmer ermöglichen kann.

Anzeige

PS: Stehen Restrukturierungen oder Entlassungen im Raum? Holen Sie sich die praktische Checkliste “Wirtschaftsausschuss” mit 25 Kontrollfragen, Mustervorlagen und Protokoll‑Vorlagen – speziell für Betriebsratsmitglieder nach § 106 BetrVG. Das Gratis‑PDF hilft Ihnen, Informationsrechte durchzusetzen und rechtssicher zu dokumentieren, damit die Belegschaft nicht erst erfährt, dass die Kassen leer sind. Wirtschaftsausschuss-Checkliste gratis anfordern

@ boerse-global.de