Wirtschaftsausschüsse: Transparenz in der Bilanzsaison 2026
05.02.2026 - 11:44:11Die deutsche Bilanzsaison 2026 erreicht ihren Höhepunkt – und stellt die Wirtschaftsausschüsse vor eine zentrale Aufgabe. Während Konzerne ihre Jahresabschlüsse für 2025 finalisieren, müssen die Arbeitnehmervertreter einen komplexen Mix aus neuen Nachhaltigkeitsdaten, Wirtschaftsprognosen und regulatorischen Änderungen entschlüsseln. Für die Ausschüsse bietet sich jetzt die entscheidende Chance, ihr Informationsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) voll auszuschöpfen, um Transparenz über Strategie und Personalplanung zu erlangen.
CSRD: Der zweite Berichtszyklus beginnt
Für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen (sogenannte „Wave 1“-Unternehmen) markiert diese Saison den zweiten Pflichtbericht nach der EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Während die ersten Berichte 2025 eine Basis schufen, ermöglichen die Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 nun erstmals aussagekräftige Vergleiche der ESG-Kennzahlen (Environmental, Social, Governance).
Nach EU-Vorgaben muss der Nachhaltigkeitsbericht fester Teil des Lageberichts sein. Das ist für den Wirtschaftsausschuss von großer rechtlicher Bedeutung. Sein Auskunftsrecht gemäß § 106 BetrVG umfasst ausdrücklich die „wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens“ – und damit auch den Lagebericht.
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Experten raten den Ausschüssen, in dieser Saison den Fokus von der reinen Compliance auf die Leistung zu legen. Entscheidend ist die Frage: Werden die öffentlichen ESG-Ziele – etwa zur Dekarbonisierung oder Diversität – im internen Finanzplan auch mit ausreichenden Budgets unterlegt? Eine Diskrepanz kann ein Frühwarnsignal für anstehende Restrukturierungen sein.
Regulatorische Entlastung: Die „Stop-the-Clock“-Falle
Die Berichtslandschaft wird 2026 maßgeblich durch die „Stop-the-Clock“-Richtlinie geprägt. Sie wurde 2025 beschlossen, um Bürokratie abzubauen, und verschob den Start der CSRD-Pflicht für „Wave 2“-Unternehmen (große nicht-börsennotierte Firmen) auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027.
Während DAX-Konzerne also detaillierte Nachhaltigkeitsdaten vorlegen, sind viele große Mittelständler in diesem Jahr noch nicht zu einem vollständigen CSRD-Bericht verpflichtet. Für deren Wirtschaftsausschüsse entsteht eine spezifische Herausforderung: Sie müssen verhindern, dass die Geschäftsführung die regulatorische Atempause als Vorwand nutzt, um interne Daten zurückzuhalten. Juristen betonen: Die Verschiebung der öffentlichen Berichtspflicht suspendiert nicht das interne Auskunftsrecht des Wirtschaftsausschusses zu Unternehmensplanung und Umweltrisiken nach § 106 Abs. 3 Nr. 5a BetrVG.
Wirtschaftsprognose 2026: Stabilisierung auf niedrigem Niveau
Der makroökonomische Hintergrund für die Gespräche ist eine beginnende Erholung. Nach einem Stagnationsjahr 2025 mit einem geschätzten BIP-Wachstum von nur 0,2% deuten die Prognosen für 2026 auf eine Stabilisierung hin. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet für die deutsche Wirtschaft mit einem Wachstum von etwa 1,1%. Der Deutsche Bankenverband und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) liegen mit ihren Erwartungen zwischen 1,0% und 1,4%.
Dieser moderate Aufschwung wird vor allem durch eine stabilisierende Inflation (Prognose: rund 2,2%) und eine Erholung des Privatkonsums getragen. Die Industrie bleibt jedoch unter Druck, verursacht durch hohe Energiekosten und globale Handelsunsicherheiten.
Für den Wirtschaftsausschuss liefern diese Rahmendaten den notwendigen Kontext zur Bewertung der unternehmensspezifischen Zahlen. Zentrale Fragen für die aktuellen Quartalssitzungen lauten:
* Spiegelt das interne Budget des Unternehmens die prognostizierte Konjunkturerholung wider?
* Wie wirken sich „stabilisierende“ Inflationsraten auf Preisstrategie und Kostenstruktur aus?
* Sind die Investitionspläne für 2026 ausreichend, um die Wettbewerbsfähigkeit zu halten – oder priorisiert das Unternehmen Liquidität?
Das Druckmittel: Das Recht auf den Lagebericht
Rechtsexperten unterstreichen: Der Wirtschaftsausschuss hat Anspruch auf die Jahresabschlüsse, bevor der Aufsichtsrat sie billigt. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend. Nach der Billigung sind die Zahlen endgültig.
Die Rechte aus § 106 BetrVG erlauben es dem Ausschuss, eine detaillierte Erläuterung des Lageberichts zu verlangen. In der aktuellen Lage bedeutet das, über die Bilanz hinauszugehen. Angesichts der EU-„Omnibus“-Vereinfachungsmaßnahmen müssen die Ausschüsse sicherstellen, dass „Vereinfachung“ nicht zu einem Substanzverlust bei den Informationen für die Belegschaft führt.
Konkret sollte der Ausschuss fordern:
1. Den Entwurf des Lageberichts: Zur Analyse des Risiko- und Prognoseberichts.
2. Auswirkungen auf die Personalplanung: Die Verknüpfung des Finanzbudgets mit konkreten Personalzielen für 2026.
3. Investitionsfahrpläne: Details, wie das Unternehmen die erwartete Konjunkturerholung für Modernisierungen nutzen will.
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