Wirtschaftsausschüsse fordern volle Transparenz bei Klimakosten
12.01.2026 - 11:32:12Die ersten vollständigen Nachhaltigkeitsberichte nach der neuen EU-Richtlinie CSRD werden zum Zankapfel in deutschen Aufsichtsräten. Wirtschaftsausschüsse pochen auf ihr gesetzliches Informationsrecht zu den kritischen Klimafolgenkosten.
Während deutsche Konzerne ihre Bilanzen für 2025 abschließen, entbrennt hinter den Kulissen ein Machtkampf. Erstmals müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen vollständige Nachhaltigkeitsdaten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorlegen. In dieser Hochdruckphase beanspruchen betriebliche Wirtschaftsausschüsse nun das Recht, die Berechnung der sogenannten Klimafolgenkosten lückenlos zu prüfen. Die politische Brisanz wird durch eine Sitzung des Bundesrats-Wirtschaftsausschusses am Donnerstag zusätzlich geschürt.
Klimarisiken werden zur betriebswirtschaftlichen Kernzahl
Die traditionelle Rolle des Wirtschaftsausschusses nach dem Betriebsverfassungsgesetz erfährt eine dramatische Erweiterung. Die CSRD führt den Grundsatz der doppelten Materialität ein. Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie sie das Klima beeinflussen, sondern auch, wie der Klimawandel ihre Finanzen bedroht.
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„Klimafolgenkosten sind keine Öko-Kennzahlen mehr, sondern harte Wirtschaftsdaten“, erklärt ein Rechtsberater. Gemeint sind künftige CO₂-Abgaben, Wertberichtigungen von klimagefährdeten Anlagen oder Investitionen für die Dekarbonisierung. Für den Wirtschaftsausschuss, der über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wachen muss, wird dieser Posten damit zur Pflichtlektüre. Er fordert Zugang zu Rohdaten und Berechnungsmodellen der 2025er Berichte – andernfalls, so das Argument, könne er seine gesetzliche Aufgabe nicht erfüllen.
EU-„Omnibus-Paket“ schafft Grauzone
Die Lage wird durch jüngste EU-Gesetzgebung verkompliziert. Das im Dezember 2025 beschlossene „Omnibus-Paket“ gewährt zwar Übergangsfristen für bestimmte Meldepflichten. Die Kernberichterstattung für große Unternehmen bleibt für 2025 aber verbindlich.
Diese Teil-Entlastung nutzen manche Vorstände als Argument, detaillierte Klimadaten zurückzuhalten – angeblich im Geiste der Bürokratieentlastung. Betriebsräte kontern: Das interne Informationsrecht des Wirtschaftsausschusses sei von externen Fristverlängerungen völlig unberührt. Die Kernfrage lautet: Stellt die Kalkulation von Klimakosten eine „betriebliche Veränderung“ oder ein fundamentales Wirtschaftsrisiko dar, das eine zeitnahe Beratung erfordert?
Bundesratssitzung als politischer Stichtag
Der Konflikt bekommt diese Woche politischen Rückenwind. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats berät am 15. Januar über „Ambition und Umsetzung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“.
Beobachter erwarten ein klares Signal für mehr Unternehmens-Transparenz. Falls der Bundesrat auf striktere Klimaziele drängt, stärkt das die Position der betrieblichen Ausschüsse. Eine Entschließung zu den finanziellen Risiken von Klimauntätigkeit würde die Forderung nach detaillierten Kosteneinblicken legitimieren – als Frage der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit.
Paradigmenwechsel in der Mitbestimmung
Die Integration von Klimadaten markiert einen strukturellen Wandel in der deutschen Mitbestimmung. Statt nur über Umsätze und Investitionen zu beraten, müssen sich Wirtschaftsausschüsse nun mit Transformationsrisiken befassen – etwa den Kosten für das Ausmustern fossiler Anlagen.
Gewerkschaftsnahe Quellen beschreiben die Transparenz-Offensive als strategisch. Durch frühe Einblicke in die wahren Klimakosten wollen Mitarbeitervertreter Investitionsentscheidungen beeinflussen. Unterschätzt ein Konzern die künftigen CO₂-Preise, drohen später überraschende Sparmaßnahmen – genau das soll der Wirtschaftsausschuss verhindern.
Die Botschaft der Betriebsräte ist eindeutig: Klimakosten sind Personalkosten. In der CSRD-Ära will der Wirtschaftsausschuss die Rechnung sehen, bevor sie bezahlt wird.
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