Winterbeschäftigungs-Umlage, Kälte-Konflikte

Winterbeschäftigungs-Umlage halbiert – doch Kälte-Konflikte bleiben

25.12.2025 - 12:16:12

Die Bauwirtschaft erhält ab Januar eine finanzielle Entlastung, während Tarifverhandlungen für besseren Kälteschutz in der Ziegelindustrie platzen. Arbeitgeber müssen strenge Schutzvorschriften bei Frost einhalten.

Während Deutschland in einen frostigen Weihnachtsmorgen startet, rückt der Arbeitsschutz bei Minusgraden scharf in den Fokus. Die Baubranche erhält zwar finanzielle Entlastung, doch gleichzeitig drohen die Tarifverhandlungen in der Ziegelindustrie zu scheitern.

Von unserem Arbeitsrecht-Team
Donnerstag, 25. Dezember 2025

In einer wichtigen Weichenstellung für das Baugewerbe hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Winterbeschäftigungs-Umlage für 2026 halbiert. Die Erleichterung tritt zum Jahreswechsel in Kraft und entlastet die Branche um rund 200 Millionen Euro. Doch parallel dazu verschärft sich die Lage für die Beschäftigten: In der norddeutschen Ziegelindustrie platzen nur drei Tage vor Weihnachten die Tarifgespräche – mitten in einer der kältesten Wochen des Jahres.

Finanzspritze für Bauunternehmen ab Januar

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat die achte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung bereits Anfang Dezember unterzeichnet. Die Details wurden vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) und SOKA-BAU bestätigt.

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Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Umlage von bisher 2,0 Prozent auf 1,0 Prozent der Bruttolohnsumme. Die Entlastung gilt für ein Jahr.
* Arbeitgeberanteil: sinkt von 1,2 auf 0,6 Prozent
* Arbeitnehmeranteil: sinkt von 0,8 auf 0,4 Prozent

Laut Ministerium wurde die Reduzierung durch umfangreiche Rücklagen im Winterbeschäftigungs-Fonds ermöglicht, die sich auf etwa 190 Millionen Euro belaufen. „Diese Maßgabe verschafft den Bauunternehmen zu einem kritischen Zeitpunkt notwendige Liquidität“, kommentierte ein Branchensprecher die im Bundesgesetzblatt vom 5. Dezember veröffentlichte Verordnung.

Doch während die finanzielle Last sinkt, bleibt der physische Druck auf die Arbeiter an der Front hoch – wie der aktuelle Konflikt in der Ziegelindustrie zeigt.

Tarifgespräche geplatzt – Streit um Kälteschutz

Während der regulatorische Rahmen für 2026 steht, ist die unmittelbare Situation für Beschäftigte in kälteexponierten Branchen angespannt. Bereits am 22. Dezember 2025, nur drei Tage vor Weihnachten, wurden die Tarifverhandlungen für die Ziegelindustrie Nord ergebnislos vertagt.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) meldete, die Arbeitgeber hätten Forderungen nach verbesserten Bedingungen mit Verweis auf eine „schwierige Wirtschaftslage“ abgelehnt. Die Gespräche sind auf Januar 2026 verschoben – und lassen die Beschäftigten in einer der kältesten Wochen des Jahres in der Ungewissheit.

Dieser Abbruch spiegelt einen grundsätzlichen Konflikt wider: Während die administrativen Kosten gesenkt werden, fordern die Gewerkschaften angesichts extremerer Wetterlagen – von Hitze im Sommer bis zu bitterer Kälte im Winter – deutlich robustere Schutzmechanismen. Die IG BAU setzt sich seit 2025 für ein „Klima-Kurzarbeitergeld“ ein, das ganzjährigen Schutz bieten soll, nicht nur in der traditionellen Winter-Schlechtwetterperiode.

Bei Frost: Strenge Regeln für Arbeitgeber

Bei den aktuellen Minusgraden in weiten Teilen Deutschlands sind die strengen Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) besonders relevant. Für Arbeiten im Freien und in unbeheizten Räumen gelten jetzt verschärfte Pflichten:

  • Aufwärmpausen: Arbeitgeber müssen beheizte Pausenräume mit mindestens 21°C bereitstellen. Die Pausenhäufigkeit muss mit sinkender Temperatur steigen.
  • Schutzkleidung: Geeignete Winter-Schutzkleidung muss den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung gestellt. Das ist bei Outdoor-Arbeiten im Winter keine Kann-, sondern eine Muss-Vorschrift.
  • Tägliche Gefährdungsbeurteilung: Unternehmen müssen ihre Risikobewertung täglich an die Wetterlage anpassen. Neben der Temperatur sind auch Windchill und Nässe zu berücksichtigen.

Arbeitsrechtler betonen: Werden diese Standards nicht eingehalten, können Beschäftigte die Arbeit einstellen. Erreicht ein Arbeitsplatz nicht die Mindesttemperaturen – etwa +12°C bei schwerer körperlicher oder +20°C bei leichter Büroarbeit – und werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, können Arbeitnehmer ihr Leistungsverweigerungsrecht wahrnehmen, bei fortbestehendem Lohnanspruch.

Ausblick 2026: Wohin steuert der Kälteschutz?

Die Branche blickt auf ein ereignisreiches neues Jahr. Mehrere Termine sind entscheidend:

  • 1. Januar 2026: Die halbierte Winterbeschäftigungs-Umlage tritt in Kraft. Die Lohnabrechnung muss sofort angepasst werden.
  • Mitte Januar 2026: Die Tarifgespräche in der Ziegelindustrie Nord werden wiederaufgenommen. Ihr Ausgang könnte ein Signal für andere kälteexponierte Branchen setzen.
  • Zweite Jahreshälfte 2026: BMAS und Tarifparteien wollen die Rücklagen im Winterbeschäftigungs-Fonds überwachen. Die Entscheidung über den Umlagesatz für 2027 fällt dann.

Die Botschaft für Arbeitgeber ist klar: Die finanzielle Entlastung durch die Umlagen-Senkung sollte in unmittelbare Sicherheitsmaßnahmen investiert werden. Für Beschäftigte gilt: Arbeitsbedingungen dokumentieren und auf die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen und Schutzkleidung bestehen – besonders, solange die aktuelle Kältewelle anhält.

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