Produktion/Absatz, Wettbewerb

Weil das Paket beschädigt ist oder gar nicht ankommt, haben sich deutlich mehr Bundesbürger an die Bundesnetzagentur gewandt.

31.01.2025 - 14:39:11

Mehr Schlichtungsverfahren wegen verlorener Pakete

Die Zahl der zulässigen Anträge auf ein Schlichtungsverfahren im Postbereich sei im vergangenen Jahr um fast die Hälfte auf 1.811 gestiegen, teilte die Aufsichtsbehörde in Bonn mit.

2023 war der Wert gesunken, und zwar von 1.406 auf 1.272. Im Verhältnis zu der großen Menge an Briefen und Paketen, die jedes Jahr in Deutschland verschickt werden, ist der Anteil der Schlichtungsanträge gering.

Es ging hauptsächlich um Pakete, aber auch um Briefe, Einschreiben und Päckchen. Die Kritik bezog sich auf die ganze Postbranche, also Marktführer DHL, Hermes, DPD und weitere Firmen.

Ein DHL-Sprecher sagte, die Zahl der Schlichtungsanträge, die die Bundesnetzagentur dem Konzern zugeschickt habe, sei im vergangenen Jahr um ein Viertel gesunken. Im Jahr 2023 hatte der DHL-Anteil an den Schlichtungsanträgen bei 80 Prozent gelegen, in dem Behördenbericht für 2024 sind die Anteile der Firmen nicht mehr aufgelistet.

Worum es häufig geht

Dem Bericht zufolge geht es in den Streitfällen häufig um Paketautomaten: Nach Darstellung von einigen Verbrauchern war das Fach, das sie geöffnet haben, leer - obwohl der Paketbote die Sendung einem Einlieferungsbeleg zufolge hineingetan hatte.

Auch die sogenannte Ablagevereinbarung sorgte für Streit: Verbraucher hatten online zugestimmt, dass der Bote das Paket beispielsweise vor der Haustür ablegt - dort aber fand es der Verbraucher nach eigenem Bekunden nicht mehr oder er fand es beschädigt vor. In einigen Fällen wurde darum gestritten, ob überhaupt eine Ablagevereinbarung geschlossen worden war.

Seit 2022 müssen die Postfirmen an Verfahren teilnehmen. Dem Kunden entgegenkommen müssen sie zwar nicht - die Schlichtungen sind letztlich nur eine Gesprächsmöglichkeit, bevor der Sachverhalt vor Gericht landet oder der Kunde aufgibt. Die Einigungsquote lag 2024 aber immerhin bei 38 Prozent der zugelassenen Verfahren. 2023 hatte so ein Verfahren häufiger Erfolg, damals lag die Einigungsquote bei 56 Prozent.

Kommt das Unternehmen dem Verbraucher in so einem Schlichtungsverfahren nicht entgegen oder es lehnt den Schlichtungsvorschlag ab, bleibt dem Verbraucher noch der Gang zum Amtsgericht.

@ dpa.de

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