Wehrdienst-Reform stellt Personalplaner vor neue Realität
21.01.2026 - 09:33:12Seit Jahresbeginn müssen sich deutsche Unternehmen auf eine neue Personalplanung einstellen. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz führt eine verpflichtende Registrierung ein und könnte junge Talente bis zu 23 Monate binden – eine Herausforderung in Zeiten des Fachkräftemangels.
Das ändert sich für Arbeitgeber
Alle ab 2008 geborenen Männer müssen jetzt ein digitales Fragebogen zur Wehrtauglichkeit ausfüllen. Frauen können dies freiwillig tun. Die eigentliche Dienstzeit bleibt vorerst freiwillig, doch wer sich meldet, kann zwischen sechs und 23 Monaten wählen. Die ersten Musterungsbescheide werden voraussichtlich Mitte 2026 verschickt.
Für Personalabteilungen bedeutet dies Unsicherheit bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen und Einstiegspositionen. „Es entsteht ein Planungsvakuum“, analysieren Branchenbeobachter. Besonders kritisch: Bei der maximalen Dienstdauer von fast zwei Jahren fehlt der Mitarbeiter dem Betrieb über einen langen Zeitraum.
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Chance statt nur Problem?
Das Gesetz bietet jedoch auch Potenzial. Der „Neue Wehrdienst“ umfasst umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen, die später Unternehmen zugutekommen können. Lkw-Führerscheine, IT-Zertifikate oder technische Ausbildungen werden innerhalb der Bundeswehr vermittelt.
Personaler sollten die Abwesenheit daher nicht nur als Belastung sehen, sondern als Phase externer Kompetenzentwicklung. Die Rückkehrer bringen wertvolle Fähigkeiten in technischen und logistischen Bereichen mit – genau dort, wo der Fachkräftemangel besonders spürbar ist.
Betriebsräte erhalten neue Aufgaben
Die Mitbestimmung gewinnt durch die Reform erheblich an Bedeutung. Betriebsräte müssen sicherstellen, dass wehrdienstleistende Mitarbeiter keine Nachteile in ihrer Karriere erfahren. Ein sensibles Thema ist der Datenschutz: Arbeitgeber dürfen zwar den Reservistenstatus abfragen, doch diese Informationen dürfen nicht zur Diskriminierung führen.
Die Wiedereingliederung nach dem Dienst wird zur Standardaufgabe. Betriebsräte überwachen, dass verpasste Schulungen nachgeholt werden und die Dienstzeit auf Betriebszugehörigkeit und Rentenansprüche angerechnet wird. Das neue Arbeitsplatzschutzgesetz garantiert zwar die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz – die praktische Umsetzung muss jedoch erst bewältigt werden.
Das Damoklesschwert im Hintergrund
Die größte Unbekannte bleibt die „Bedarfswehrpflicht“. Sollte die Bundeswehr bis 2035 ihr Ziel von 460.000 Soldaten nicht mit Freiwilligen erreichen, kann der Bundestag eine verpflichtende Aushebung per Losverfahren beschließen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, das Freiwilligenmodell jährlich zu evaluieren. Für Unternehmen bedeutet dies: Aus der aktuellen „weichen“ Personalplanung könnte binnen weniger Jahre ein hartes Einberufungssystem werden. Risikomanager modellieren bereits Szenarien, in denen ein bestimmter Prozentsatz des Nachwuchses eingezogen wird.
Bewährungsprobe 2026
Die kommenden Monate werden zum Stresstest für das neue System. Während die Bundeswehr ihre Verwaltungskapazitäten für Tausende Musterungen hochfährt, spüren Unternehmen erste Auswirkungen auf ihre Einstellungszyklen. Entscheidend wird sein, ob die staatlichen Anreize – Prämien und Bildungsguthaben – genug Freiwillige anlocken.
Für Personalabteilungen und Betriebsräte beginnt eine Ära, in der nationale Sicherheitserfordernisse und betriebliche Personalplanung untrennbar verbunden sind. Die Wehrdienstreform ist nicht nur eine militärpolitische Wende, sondern ein tiefgreifender betrieblicher Veränderungsprozess.
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