Wehrdienst-Reform: Deutschlands Wirtschaft rüstet sich um
08.01.2026 - 12:55:12Mit dem Jahreswechsel hat Deutschland eine neue Verteidigungspolitik eingeführt, die Arbeitgeber unmittelbar betrifft. Das am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) verpflichtet Unternehmen zu Freistellungen und zwingt sie zur Neuausrichtung ihrer Personalplanung. Die erste Welle der administrativen Anforderungen ist bereits angelaufen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius pries die Reform als „Meilenstein für die Zeitenwende”. Tatsächlich markiert das Gesetz die Rückkehr zur Wehrerfassung nach 15 Jahren – doch in den Personalabteilungen vieler Firmen herrscht noch Unsicherheit über die praktische Umsetzung.
Die Fragebögen erreichen die ersten Jahrgänge
Diese Woche erhalten die ersten jungen Männer des Jahrgangs 2008 Post von der Bundeswehr. Der verpflichtende digitale Fragebogen ist das Herzstück des neuen Erfassungssystems. Frauen können ebenfalls teilnehmen, müssen aber nicht.
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Für Unternehmen ist dieses erste Stadium noch unkompliziert – das Ausfüllen geschieht in der Regel in der Freizeit. Arbeitsrechtlich relevant wird es erst beim nächsten Schritt: Zeigt ein Mitarbeiter oder Auszubildender Interesse am Dienst, folgt die Einladung zur Eignungsfeststellung (Musterung).
Hier greift die erste Freistellungspflicht. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter für die Musterung sowie An- und Abreise von der Arbeit freistellen – bereits jetzt für freiwillige Bewerber, obwohl die flächendeckende, verpflichtende Musterung erst ab Juli 2027 beginnt. Das Positive: Die Bundeswehr zahlt Verdienstausfallentschädigungen. Doch dieser bürokratische Prozess muss in vielen Firmen erstmals seit 2011 wieder etabliert werden.
Junge Fachkräfte sind plötzlich nicht verfügbar
Der neue Wehrdienst dauert zwischen sechs und 23 Monaten. Das bedeutet: Junge Talente, Auszubildende und Berufsanfänger stehen dem Arbeitsmarkt temporär nicht zur Verfügung. Das Arbeitsverhältnis ruht zwar rechtlich fort, bindet aber Ressourcen und erfordert eine Stellvertretungsplanung.
Besonders spannend für Nachwuchskräfte: Die Bundeswehr lockt mit starken Konditionen. Ein Einstiegsgehalt von etwa 2.600 Euro brutto plus Anrechnung auf spätere Renteansprüche macht den Dienst zu ernsthafter Konkurrenz für zivile Einstiegsjobs. Der Arbeitgeberverband (BDA) warnte bereits im Gesetzgebungsverfahren, dass dies den Wettbewerb um Fachkräfte in Mangelberufen verschärfen könnte.
Die Reserve: Dauerverpflichtung mit Folgen
Ein entscheidender Punkt wird oft übersehen: Wer den Wehrdienst absolviert, wird automatisch in die Reserve beordert. Die Bundesregierung peilt bis 2035 insgesamt 200.000 Reservisten an – Männer und Frauen.
Für Arbeitgeber entsteht damit eine dauerhafte Verpflichtung. Reservisten können zu regelmäßigen Wehrübungen einberufen werden, und auch hier greifen strikte Freistellungsregelungen. Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) verbietet Nachteile durch Reservistentätigkeit. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass qualifizierte Mitarbeiter künftig mehrere Wochen jährlich fehlen könnten.
Branchenexperten erwarten besondere Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Während Konzerne Ausfälle intern kompensieren können, fehlt im Mittelstand oft die Personalreserve.
Wirtschaft zwischen Zustimmung und Besorgnis
Die Wirtschaft erkennt die Notwendigkeit einer glaubhaften Landesverteidigung an – doch die praktische Umsetzung bereitet Kopfzerbrechen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mahnt, dass die Bürokratie bei Kostenerstattungen minimiert werden muss. Unternehmen dürfen nicht in Vorleistung gehen und monatelang auf Rückerstattungen warten.
Arbeitsrechtler empfehlen Firmen dringend, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen zu überprüfen. Regelungen zur Kommunikation von Abwesenheiten und Aufgabenübergabe sollten präzisiert werden – um betriebliche Abläufe auch bei kurzfristigen Wehrübungs-Einberufungen zu sichern.
Der Härtetest kommt 2027
2026 dient als Übergangsphase, in der sich die Prozesse einspielen sollen. Der echte Belastungstest folgt Mitte 2027: Dann beginnt die verpflichtende Musterung für den Jahrgang 2008, und die Zahl der Freistellungen wird sprunghaft ansteigen.
Offen bleibt die Rücklaufquote der Fragebögen. Sollten Freiwillige ausbleiben, sieht das Gesetz eine „Bedarfswehrpflicht” vor – ein Mechanismus, der eine neuerliche Bundestags-Debatte erzwingen und die wirtschaftlichen Belastungen deutlich verschärfen könnte.
Das Fazit für den Moment ist eindeutig: Der Brief vom Bund ist zurück. Mit ihm kehrt auch die Verantwortung der Unternehmen in ihre Personalabteilungen ein – eine gesamtstaatliche Aufgabe, die sich niemand aussuchen kann.
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