Wegen nicht ausreichender Bemühungen beim Vogelschutz hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet.
13.03.2024 - 17:30:14Brüssel eröffnet Verfahren gegen Deutschland
Die Bundesrepublik habe die Maßnahmen zur Erhaltung wild lebender Vogelarten gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht hinreichend umgesetzt, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Dies habe zu einem deutlichen Rückgang der Populationen geschützter Vogelarten geführt. Die Richtlinie sei entscheidend, um die biologische Vielfalt zu erhalten und diene dem Schutz der 500 wild lebenden Vogelarten in der EU.
Deutschland habe demnach für fünf Vogelarten keine Ausweisung der geeignetsten Gebiete als besondere Schutzgebiete vorgenommen und damit kein ausreichend zusammenhängendes Netz solcher Gebiete geschaffen, heißt es in der Begründung. Für 220 von 742 Schutzgebieten seien darüber hinaus noch keine Maßnahmen festgelegt worden, die der Schadensbeseitigung oder -vorbeugung dienen. Konkret habe die Bundesrepublik zudem das Schutzgebiet Unterer Niederrhein in Nordrhein-Westfalen nicht genug geschützt. Die Zahl der geschützten Vogelarten sei hier erheblich zurückgegangen.
Die Kommission sendet nun einen Brief mit den Vorwürfen nach Berlin. Deutschland hat zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine sogenannte begründete Stellungnahme abgeben und damit den nächsten Verfahrensschritt einleiten. Am Ende eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) begrüßte die Entscheidung der Kommission. Die Organisation habe wesentlich zu dem Schritt beigetragen und in einer Beschwerde an Brüssel auf eine Vielzahl von Defiziten hingewiesen, hieß es vom Vorsitzenden Olaf Bandt. "Deutschland ist wirklich kein Musterschüler im Umwelt- und Naturschutz und verschleppt systematisch die Umsetzung geltenden Rechts", sagte er. "Die Bundesregierung muss dringend etwas für den Schutz der Natur tun." Insbesondere in Niedersachsen und Schleswig-Holstein seien Vogelschutzgebiete entweder gar nicht oder nur in Teilen als Schutzgebiete gesichert. Ähnliche Defizite bestünden in anderen Bundesländern.