WEG-Verwalter, Zahlungsfrist

WEG-Verwalter warnen vor Zahlungsfrist für Instandhaltungsrücklagen

29.12.2025 - 01:39:11

Für Millionen Wohnungseigentümer läuft heute die entscheidende Frist ab. Der 29. Dezember 2025 ist der letzte Bankarbeitstag, um Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage noch für das laufende Wirtschaftsjahr zu verbuchen. Gleichzeitig enden in 48 Stunden wichtige Übergangsfristen der WEG-Reform – mit potenziell weitreichenden finanziellen Folgen.

Obwohl das Kalenderjahr erst am Mittwoch endet, setzen Banklaufzeiten die effektive Deadline auf heute. Eigentümer sollten überfällige Beiträge zur Instandhaltungsrücklage oder Sonderumlagen bis Geschäftsschluss überweisen. „Eingänge nach dem 31. Dezember gehören zum Wirtschaftsjahr 2026“, warnt ein Sprecher eines großen Hausverwalter-Verbands. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die korrekte Jahresabrechnung 2025, die Grundlage für die Steuererklärung der Eigentümer wird.

Doch Vorsicht: Die steuerliche Absetzbarkeit folgt eigenen Regeln. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte in einem Grundsatzurteil (Az. IX R 19/24), dass Einzahlungen in die Rücklage nicht sofort als Werbungskosten abzugsfähig sind. Der Abzug erfolgt erst im Jahr, in dem die WEG das Geld tatsächlich für Instandhaltungsmaßnahmen ausgibt. Die heutige Zahlung sichert also vor allem die Buchführung der Gemeinschaft und vermeidet Verzugszinsen.

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Viele Eigentümer unterschätzen aktuell die Fristwirkung: Werden Altbeschlüsse nicht rechtzeitig ins Grundbuch eingetragen oder Zahlungen erst nach dem 31. Dezember verbucht, drohen ab 2026 falsche Verteilungsschlüssel und erhebliche Mehrkosten. Der kostenlose WEG‑Sonderreport erklärt verständlich, welche Beschlüsse gesichert werden müssen, wie Sie Fristen praktisch einhalten und welche Folgen Sie jetzt vermeiden können. Praktische Checkliste inklusive. In 5 Minuten: WEG-Sonderreport jetzt kostenlos anfordern

WEG-Reform: Übergangsfrist für Altbeschlüsse läuft ab

Die weitaus gravierendere Deadline kommt am Mittwoch: Am 31. Dezember 2025 endet die Übergangsfrist der WEG-Reform von 2020 zur Eintragung von Altbeschlüssen ins Grundbuch. Betroffen sind Vereinbarungen zur Kostenverteilung und Veräußerungsbeschränkungen, die vor der Reform beschlossen wurden.

Werden diese Klauseln nicht fristgerecht im Grundbuch gesichert, könnten ab Januar 2026 automatisch die gesetzlichen Verteilungsschlüssel gelten – meist basierend auf den Miteigentumsanteilen. Für manche Eigentümer bedeutete das plötzlich deutlich höhere Belastungen bei der Instandhaltungsrücklage. Juristen warnen vor unkalkulierbaren Kostenverschiebungen. Die administrative Frist für Grundbucheintragungen ist zwar praktisch abgelaufen, doch heute ist der letzte Tag, um noch notwendige Unterlagen zu dokumentieren.

Inflation und GEG erhöhen Druck auf Rücklagen

Der Druck auf die Instandhaltungsrücklagen hat 2025 spürbar zugenommen. Inflation und die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) treiben die Kosten für Material und Handwerkerleistungen. Viele WEGs mussten ihre monatlichen Beiträge deutlich erhöhen.

Immobilienexperten beobachten einen Paradigmenwechsel: Eine gut dotierte Rücklage ist zum zentralen Bewertungsfaktor geworden. Potenzielle Käufer prüfen Ende 2025 genau, ob die Rücklage für anstehende Heizungstausch oder Fassadendämmung ausreicht. Eine zu niedrige Rücklage kann den Verkehrswert um bis zu 15 Prozent mindern. Überfällige Beiträge gelten bei Banken als rotes Tuch für die Finanzierung von Kaufinteressenten.

Ausblick 2026: Zertifizierung und digitale Versammlungen

Mit dem Jahreswechsel rücken neue Themen in den Fokus. Experten prognostizieren ein anspruchsvolles Jahr für die WEG-Verwaltung:

  • Zertifizierte Verwalter: Die Übergangsfristen für den „Zertifizierten Verwalter“ laufen weitgehend aus. Ab 2026 dürften die gestiegenen Qualifikationsanforderungen zu höheren Verwaltungskosten führen.
  • Digitale Eigentümerversammlungen: Der Trend zu rein virtuellen Versammlungen setzt sich fort, nachdem 2025 wichtige rechtliche Präzedenzfälle geschaffen wurden.
  • Energieeffizienz: Die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern bleibt eine komplexe Herausforderung, die genaue Abrechnungsdaten aus 2025 voraussetzt.

Die heutige Zahlungsfrist markiert somit das Ende eines entscheidenden Jahres im deutschen Wohnungseigentumsrecht. Eigentümer sollten umgehend ihre Konten prüfen, um rechtssicher in 2026 zu starten.

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