WEG-Mindestrücklage, Euro

WEG-Mindestrücklage steigt auf 1,13 Euro pro Quadratmeter

03.01.2026 - 19:12:12

Seit Jahresbeginn gilt für Wohnungseigentümer in Österreich eine höhere gesetzliche Mindestrücklage. Der Satz kletterte von 1,06 auf 1,13 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Die automatische Erhöhung trifft Eigentümer in einer ohnehin angespannten Kostenlage.

Viele haben die angepassten Vorschreibungen ihrer Hausverwaltung bereits erhalten. Der Betrag dient als eiserne Reserve für Instandhaltung und Sanierung von Mehrparteienhäusern. Für eine durchschnittliche 80-Quadratmeter-Wohnung summiert sich die monatliche Belastung nun auf über 90 Euro.

Die Erhöhung kommt nicht überraschend. Sie folgt einem gesetzlichen Mechanismus, der mit der WEG-Novelle 2022 eingeführt wurde. Alle zwei Jahre passt sich die Mindestrücklage an die Teuerung an.

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Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex (VPI 2020):
* Der Indexwert stieg von Juni 2023 (120,4 Punkte) bis Juni 2025 (128,1 Punkte).
* Diese Steigerung von rund 6,6 Prozent trieb den Rücklagensatz von 1,06 auf 1,13 Euro.

Experten betonen: Der Automatismus ist essenziell, um die Kaufkraft der angesparten Rücklagen zu erhalten. Da Bau- und Handwerkerkosten ebenfalls stiegen, würde eine stagnierende Rücklage das Sanierungsbudget entwertet.

So wirkt sich die Erhöhung aus

Auf den ersten Blick erscheinen die 7 Cent mehr pro Quadratmeter marginal. Die jährliche Mehrbelastung ist jedoch spürbar:
* 75 m² Wohnung: Monatlicher Beitrag steigt von 79,50 auf 84,75 Euro.
* 100 m² Wohnung: Monatliche Belastung beträgt nun 113,00 Euro.

Besonders für Anleger mit mehreren Objekten oder Eigentümer mit knapper Kalkulation fallen die Mehrkosten ins Gewicht. Wichtig: Es handelt sich um eine Mindestdotierung. Gemeinschaften, die bereits höhere Sätze beschlossen haben, sind nicht betroffen – solange ihr Beitrag über 1,13 Euro liegt.

Warum gibt es diese Regelung?

Vor der WEG-Novelle 2022 galt nur die vage Vorschrift, eine “angemessene” Rücklage zu bilden. Das führte oft zu Streit und zu niedrig angesetzten Rücklagen, um Kosten künstlich klein zu halten.

Der Gesetzgeber wollte Investitionsstau und Verfall von Gebäuden verhindern. Der Startwert lag 2022 bei 0,90 Euro. Dies ist nun die zweite automatische Anpassung nach der Erhöhung auf 1,06 Euro im Jahr 2024.

Das Gesetz lässt nur wenige Ausnahmen zu, um die Mindestrücklage zu unterschreiten:
* Bei Neubauten
* Nach einer durchgreifenden Sanierung
* Wenn die angesparte Rücklage ein “besonderes Ausmaß” erreicht hat

Für die meisten Bestandsbauten gilt der neue Wert ab sofort als verbindliche Untergrenze.

Ein Baustein für die “Grüne Sanierung”

Die höhere Rücklage ist mehr als nur eine Kostenfrage. Sie wird als notwendiger Puffer für die anstehende Energiewende im Gebäudesektor gesehen.

EU-Vorgaben und nationale Klimaziele fordern massive Investitionen in thermische Sanierungen und Heizungstausch. Ein Rücklagensatz unter einem Euro wäre angesichts heutiger Preise kaum ausreichend, um diese Projekte ohne massive Sonderzahlungen zu stemmen.

Marktbeobachter sehen in der Anhebung einen “Realitätscheck”. Sie zwingt Eigentümergemeinschaften, Kapital für die Dekarbonisierung aufzubauen. Ohne diesen gesetzlichen Zwang, so die Befürchtung, würde die Sanierungsrate weiter stagnieren.

Was kommt als Nächstes?

Mit dem Inkrafttreten der 1,13 Euro beginnt ein neuer Zweijahreszyklus. Die nächste gesetzliche Evaluierung steht erst für den 1. Januar 2028 an. Bis dahin bleibt der Betrag fix.

Experten erwarten, dass sich die Diskussionen nun von der Höhe der Rücklage auf deren Verwendung verlagern. Mit besser gefüllten Rücklagenkonten wächst der Druck, Sanierungsstaus endlich anzugehen. Das Jahr 2026 könnte so zu einem Jahr der Sanierungsbeschlüsse werden.

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