Weg.li-Nutzer muss für Foto mit Passagier 700 Euro zahlen
26.12.2025 - 16:31:12Ein Gerichtsurteil verpflichtet private Melder von Ordnungswidrigkeiten zur Einhaltung der DSGVO. Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter kann zu hohen Schadensersatz- und Gerichtskosten führen.
Ein Dresdner Gericht bestätigt: Wer Falschparker anzeigt, muss Persönlichkeitsrechte Dritter beachten. Die Datenminimierungspflicht der DSGVO gilt auch für private Anzeigen.
Vom “Sheriff” zum Angeklagten: Ein teures Lehrstück
Was als Bürgerpflicht begann, endete vor Gericht. Ein Privatmann fotografierte in Leipzig ein falsch geparktes Auto und reichte das Bild über die Plattform weg.li bei der Ordnungsbehörde ein. Doch das Bild zeigte nicht nur das Kennzeichen – im Wagen saß ein Beifahrer. Dieser verklagte den Melder wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihm recht.
Der “Hobby-Sheriff” muss nun 100 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die eigentliche finanzielle Last sind jedoch die Gerichtskosten von 627,13 Euro. Über 700 Euro Strafe für eine einzige Anzeige – das Urteil sorgt für Aufsehen unter den zehntausenden aktiven Meldern in Deutschland.
Passend zum Thema Datenschutzpflichten bei Meldeplattformen: Viele Betreiber unterschätzen die Dokumentationspflichten nach Art. 30 DSGVO – das kann teuer werden. Mit unserer kostenlosen Excel-Vorlage und dem E‑Book erstellen Sie ein rechtskonformes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten schnell und sicher. Inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung, praxisnahen Beispielen und Prüfhinweisen – auch ohne teuren Anwalt. Ideal für Plattform-Betreiber, Kommunen und Datenschutzbeauftragte in wenigen Schritten. Jetzt Verarbeitungsverzeichnis kostenlos downloaden
DSGVO schützt auch unbeteiligte Personen
Die Richter begründeten ihr Urteil streng mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zwar erkannten sie ein “berechtigtes Interesse” daran, Ordnungswidrigkeiten zu melden. Dies rechtfertige aber keine unbegrenzte Datenerhebung.
Der Grundsatz der Datenminimierung sei verletzt worden. “Zur Dokumentation des Verstoßes wäre ein Foto von Fahrzeug und Kennzeichen ausreichend gewesen”, so das Gericht. Die Abbildung des Beifahrers sei weder notwendig noch geeignet für die Anzeige gewesen. Die Privatsphäre des Unbeteiligten habe Vorrang.
Besonders bedeutsam: Die sogenannte Haushaltsausnahme greift nicht, wenn Fotos an Drittplattformen wie weg.li übermittelt werden. Damit unterliegen private Anzeigen formal den gleichen Datenschutzregeln wie gewerbliche Verarbeitungen.
Konsequenzen für Melde-Apps und Dashcams
Das Urteil hat Signalwirkung. Es betrifft nicht nur Parkmeldungen, sondern alle Formen privater Beweissicherung – etwa Aufnahmen mit Dashcams oder Handyvideos im öffentlichen Raum.
Rechtsexperten sehen klare Handlungsauflagen:
* Anonymisierungspflicht: Personen müssen auf Fotos unkenntlich gemacht werden, etwa durch Verpixelung.
* Erhöhtes Kostenrisiko: Die Gerichtskosten können den Schadensersatz bei Weitem übersteigen.
* Plattform-Verantwortung: Apps wie weg.li könnten künftig stärker in die Pflicht genommen werden, automatische Anonymisierungsfunktionen anzubieten.
“Der gute Wille, Recht durchzusetzen, überwiegt nicht die Grundrechte Dritter”, fasst eine aktuelle Rechtsanalyse zusammen. Die Botschaft ist eindeutig: Das Auto darf gemeldet werden, die Menschen darin müssen geschützt bleiben.
Wird die Bürgerbeteiligung nun ausgebremst?
Das Dresdner Urteil ist rechtskräftig und könnte bundesweit Maßstäbe setzen. Für viele engagierte Bürger, die sich über zugeparkte Radwege oder Gehwege ärgern, bedeutet es ein neues Haftungsrisiko. Schon ein unbedacht aufgenommenes Foto kann teuer werden.
Die Betreiber von Meldeplattformen dürften ihre Nutzerhinweise verschärfen und technische Lösungen vorantreiben. Bis dahin gilt der Rat der Rechtsanwälte: Vor dem Absenden jedes Fotos genau prüfen – ist ein Gesicht zu sehen, besser löschen oder bearbeiten. Sonst könnte die eigene Anzeige teurer werden als das Bußgeld für den Falschparker.
PS: Betreiber von Meldeplattformen und Kommunen sollten ihre DSGVO-Dokumentation dringend auf Stand bringen. Unsere editierbare Excel-Vorlage plus E-Book (kostenfrei) erklärt Schritt für Schritt, wie Sie ein Verzeichnis nach Art. 30 rechtssicher anlegen – oft in unter einer Stunde. Mit Prüfhinweisen für Audits, konkreten Musterangaben, sofort einsetzbaren Vorlagen inklusive rechtlicher Erläuterungen und Checklisten vermeiden Sie Bußgelder und hohe Haftungsrisiken. Verarbeitungsverzeichnis-Vorlage jetzt herunterladen


