Wachstumschancengesetz: Kommt die Mehrwertsteuer-Wende für die Gastronomie?
25.11.2025 - 06:21:12Deutschland rüstet sich für die nächste Steuerreform. Während Unternehmen gerade das erste volle Jahr unter dem Wachstumschancengesetz hinter sich bringen, bahnt sich bereits die nächste große Änderung an: Das Jahressteuergesetz 2025 könnte der gebeutelten Gastronomie-Branche eine entscheidende Erleichterung bringen.
Die gute Nachricht für Restaurantbetreiber? Nach Berichten vom 24. November sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, die Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026 wieder auf 7 Prozent zu senken. Eine Kehrtwende, die kommt, nachdem der Satz 2024 auf 19 Prozent hochgeschnallt wurde – mit verheerenden Folgen für eine ohnehin krisengeschüttelte Branche.
Doch zunächst zur Gegenwart. Das Wachstumschancengesetz hat 2025 für einen massiven Umbruch gesorgt – vor allem bei der Digitalisierung. Seit dem 1. Januar müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Eine technische Hürde, die viele Mittelständler in diesem Jahr gehörig ins Schwitzen gebracht hat.
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Die Realität sieht allerdings pragmatischer aus als befürchtet: Bis Ende 2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen weiterhin erlaubt, sofern der Empfänger zustimmt. Von dieser Flexibilität haben zahlreiche kleinere Unternehmen in diesem Jahr intensiv Gebrauch gemacht. Strukturierte Datenformate wie XRechnung oder ZUGFeRD bleiben für viele vorerst noch Zukunftsmusik.
Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten längere Übergangsfristen – je nach Umsatz bis 2027. Das verschafft Nachzüglern noch etwas Luft.
Investitionsanreize zeigen Wirkung
Jenseits der Digitalisierungspflichten hat das Gesetz durchaus positive Spuren in den Bilanzen deutscher Firmen hinterlassen:
Sonder-AfA: Unternehmen konnten 2025 bewegliche Wirtschaftsgüter mit satten 40 Prozent Sonderabschreibung geltend machen – vorher waren es nur 20 Prozent. Eine echte Liquiditätsspritze, die vor allem kleinere Betriebe zu schätzen wissen.
Verlustvortrag: Die erweiterte Regel erlaubt es, Verluste zu 70 Prozent des über einer Million Euro liegenden Einkommens vorzutragen – eine Regelung, die bis 2027 gilt und vielen Unternehmen in volatilen Zeiten das Überleben sichert.
Degressive Abschreibung: Die Wiedereinführung für bewegliche Wirtschaftsgüter und Wohngebäude stützt weiterhin Bau- und Fertigungsbranche.
Was 2026 auf Steuerzahler zukommt
Die Regierung dreht bereits am nächsten Rad. Neben der möglichen Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie stehen weitere Änderungen bevor:
Pendlerpauschale: Der Entwurf sieht vor, die Entfernungspauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer anzuheben – und das ab dem ersten Kilometer, nicht mehr erst ab dem 21. Eine deutliche Entlastung für Berufspendler.
Einkommensteuer: Um die kalte Progression auszugleichen, werden die Steuersätze um 2,0 Prozent verschoben. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro.
Kindergeld: Bescheidene vier Euro mehr gibt es 2026 – dann liegt das Kindergeld bei 259 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderfreibetrag klettert auf 9.756 Euro.
Dezember bringt noch Änderungen bei Renten
Schon im kommenden Monat greifen neue Regelungen bei Rentenzuschlägen. Zudem wird der Service “Zahlungsanweisung zur Verrechnung” eingestellt – Rentner müssen ihre Bezüge künftig per Banküberweisung erhalten. Ein letzter Digitalisierungsschritt für 2025.
Zwischen Zwang und Entlastung
Die Regierung balanciert auf einem schmalen Grat: Einerseits treibt sie die Digitalisierung mit der E-Rechnungs-Pflicht voran, andererseits muss sie einer schwächelnden Wirtschaft unter die Arme greifen. Die mögliche Rückkehr zur 7-Prozent-Mehrwertsteuer für Restaurants deutet darauf hin, dass man die Anhebung von 2024 als Fehler erkannt hat.
Für Unternehmen heißt es jetzt: Die letzten Wochen des Jahres nutzen, um die E-Rechnungs-Vorgaben zu erfüllen und die erweiterten Verlustvortrag-Regeln optimal auszuschöpfen. Denn sobald 2026 beginnt, startet bereits das nächste Kapitel der deutschen Steuerreform-Saga.
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