VwGO-Reform: Höhere Zwangsgelder gegen säumige Behörden
03.02.2026 - 05:52:12Die Bundesregierung will die Macht der Verwaltungsgerichte stärken. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass säumige Behörden künftig deutlich höhere Zwangsgelder zahlen müssen.
Ein Ministerialentwurf zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zielt darauf ab, die Durchsetzung von Gerichtsurteilen gegen den Staat selbst effektiver zu machen. Kernstück ist eine mehr als Verdoppelung des maximalen Zwangsgelds. Kritiker monieren seit langem, die derzeitigen Strafen seien zu niedrig, um Behörden zum Einlenken zu bewegen – und untergrüben so die Autorität der Justiz.
Neuer Höchstsatz: Bis zu 25.000 Euro pro Verstoß
Bislang liegt die Obergrenze für ein Zwangsgeld gegen eine Behörde bei 10.000 Euro. Für viele Ämter und Ministerien gilt dies als verkraftbarer „Kostenpunkt“, nicht als wirksame Drohung. Der Entwurf schlägt nun einen neuen Höchstsatz von 25.000 Euro vor.
Doch es geht nicht nur um die Summe. Die Reform will auch die Anwendung flexibler gestalten. Künftig sollen Gerichte das Geld nicht nur einmalig verhängen können, sondern auch wiederkehrend – etwa für jeden Tag, jede Woche oder jeden Monat, den eine Behörde weiterhin gegen eine Anordnung verstößt. So entsteht ein eskalierender finanzieller Druck, der Untätigkeit unattraktiv macht.
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Schluss mit dem „Linke-Tasche-rechte-Tasche“-Prinzip
Eine zweite, grundlegende Neuerung betrifft die Verwendung der Strafgelder. Bisher fließt ein Zwangsgeld oft an die sanktionierte Behörde selbst oder eine nahestehende Körperschaft zurück. Dieser interne Kreislauf – oft als wirkungsloses „Linke-Tasche-rechte-Tasche“-Geschäft kritisiert – soll durchbrochen werden.
Das reformierte Gesetz sieht vor, dass die Gelder künftig an eine andere Gebietskörperschaft oder eine gemeinnützige Organisation fließen müssen. Damit soll der Strafcharakter erhalten und verhindert werden, dass der Staat sich lediglich selbst bezahlt. Diese Umleitung ist entscheidend, um den Zwangsmitteln echte Durchschlagskraft zu verleihen.
Modernisierung des Verwaltungsverfahrens
Der Entwurf enthält weitere Anpassungen für einen effizienteren Rechtsstaat. So soll etwa die Amtsermittlungspflicht der Gerichte neu justiert und das Verhältnis zur Beibringungspflicht der Parteien klarer gefasst werden.
Ein weiterer Schritt in die Moderne: Formelle Widersprüche gegen Verwaltungsakte sollen künftig auch per einfacher E-Mail eingereicht werden dürfen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die VwGO an die digitale Kommunikation unserer Zeit anzupassen und Verfahren zu beschleunigen.
Mehr Macht für die Justiz
Die Debatte um die Durchsetzungsschwäche der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist alt. Immer wieder verzögern Behörden die Umsetzung klarer Urteile, weil die Konsequenzen gering ausfallen. Die geplante Reform ist eine direkte Antwort auf diese Praxis.
Die Erhöhung der Zwangsgelder und die Unterbindung des internen Geldflusses könnten vor allem in sensiblen Bereichen Wirkung zeigen: bei Umweltauflagen, Baugenehmigungen oder Sozialleistungen, wo staatliches Handeln oft über das Wohl von Bürgern und Unternehmen entscheidet.
Langer Weg bis zum Gesetz
Es handelt sich bisher um einen Referentenentwurf – die erste Stufe im deutschen Gesetzgebungsverfahren. Der Vorschlag muss nun in der Bundesregierung abgestimmt, vom Kabinett beschlossen und dann in den Bundestag eingebracht werden. Dort sind Änderungen möglich.
Während Juristen und Richter die Pläne grundsätzlich begrüßen, werden die Details in den kommenden parlamentarischen Beratungen noch diskutiert werden. Ob und wie diese fundamentale Stärkung der Verwaltungsjustiz schließlich umgesetzt wird, bleibt also abzuwarten.
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