ViDA-Reform: Digitale Plattformen vor der Steuer-Revolution
18.01.2026 - 12:22:12Die EU-Steuerreform „VAT in the Digital Age“ zwingt Plattformen wie Airbnb und Uber zur strategischen Weichenstellung. 2026 wird zum Schlüsseljahr für die Umsetzung der neuen „Leistungskettenfiktion“.
Neues Zeitalter für die Mehrwertsteuer
Die EU hat im März 2025 mit der Richtlinie 2025/516 den Grundstein für eine historische Steuerreform gelegt. Kernstück ist das „Deemed Supplier“-Modell. Es macht digitale Plattformen ab 2030 rechtlich zum Steuerschuldner für vermittelte Übernachtungen und Fahrten. Die Steuerlast verlagert sich damit von Privatpersonen oder Kleinunternehmen auf die Plattform selbst. Mitgliedsstaaten können die Regeln bereits ab Juli 2028 freiwillig anwenden – eine Option, die für internationale Konzerne jetzt Planungsunsicherheit schafft.
Deutschland steht vor einer strategischen Entscheidung: Wird das Bundesfinanzministerium die frühe Einführung wählen oder bis 2030 warten? Die Diskussion ist eng mit dem seit 2025 geltenden, reformierten Kleinunternehmerregelung verknüpft. Sie zwingt Plattformen jetzt schon zu besserer Datenerfassung, um steuerpflichtige von nicht-steuerpflichtigen Anbietern zu unterscheiden. Ziel ist es, die Steuerlücke in der Gig-Economy zu schließen.
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Expansion der Regelung auf Warenhandel
Während ViDA zunächst Dienstleistungen betrifft, könnte sich der Kreis bald erweitern. In Berlin und Brüssel wird diskutiert, die Plattform-Haftung auf alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe von Waren auszudehnen – unabhängig vom Sitz des Verkäufers. Steuerberater rechnen mit einer Einführung schon 2027.
Für E-Commerce-Marktplaces bedeutet das zusätzlichen Druck. Sie müssen ihre Systeme so ausbauen, dass sie für Waren und Dienstleistungen als zentrale Steuereinzugsstelle fungieren können. Eine vereinheitlichte Abwicklung soll die Verwaltung für die Finanzbehörden vereinfachen.
Technische Mammutaufgabe für die Plattformen
Die Umsetzung ist eine operative Herkulesaufgabe. Plattformen müssen künftig Rechnungen auf eigenem Namen ausstellen und die Mehrwertsteuer direkt abführen. Das erfordert tiefgreifende Anpassungen in ERP-Systemen und Buchhaltungssoftware.
IT-Projekte dieser Größenordnung brauchen oft bis zu zwei Jahre Vorlauf. Wer für eine mögliche Einführung 2028 bereit sein will, muss also spätestens 2026 starten. Die Prioritäten liegen klar auf drei Feldern: der Verbesserung der Stammdaten, der Anpassung der Preisauszeichnung an die künftige Steuerlast und der Vorbereitung auf die digitalen Berichtspflichten und die E-Rechnungspflicht ab 2030.
Bis zur offiziellen Entscheidung aus Berlin bleibt die digitale Wirtschaft in der Warteschleife. Der Fokus liegt auf robusten Compliance-Strukturen – für ein Steuersystem, das zunehmend digital gedacht ist.
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