ViDA-Reform: Deutschland startet Umsetzung der Plattform-Ökonomie-Steuer
02.01.2026 - 22:03:12Ab dem neuen Jahr gelten in Deutschland erste Teile der EU-weiten Mehrwertsteuer-Reform für die digitale Wirtschaft. Die sogenannte ViDA-Richtlinie bringt neue Regeln für virtuelle Events und bereitet den Weg für eine grundlegende Steuerpflicht von Plattformen wie Airbnb und Uber vor.
Berlin – Mit dem Jahreswechsel hat eine der größten Mehrwertsteuer-Reformen der EU begonnen, die den digitalen Handel in Europa grundlegend verändern wird. Deutschland setzt nun die ersten Teile des „VAT in the Digital Age“-Pakets (ViDA) um. Während das Kernstück – die Steuerhaftung für Plattformen – erst 2028 voll greift, sind seit dem 1. Januar 2026 bereits neue Regeln für virtuelle Veranstaltungen in Kraft. Sie gelten als erster Praxistest für die digitale Steuerarchitektur.
Ab sofort gilt für die rein virtuelle Teilnahme an Events wie Webinaren, Online-Konferenzen oder Livestreams das strikte Bestimmungslandprinzip. Die Mehrwertsteuer ist nun in dem EU-Land fällig, in dem der private Endkunde wohnt. Für deutsche Anbieter bedeutet das: Sie müssen für jeden Teilnehmer in einem anderen EU-Staat den dort gültigen Steuersatz berechnen und über das EU-OSS-Portal abführen.
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Bisher konnte der Steuerort oft am Sitz des Veranstalters oder am physischen Veranstaltungsort liegen. „Die Änderung bei virtuellen Events ist der erste Stresstest für die neue Mehrwertsteuer-Architektur der digitalen Wirtschaft“, kommentieren Steuerexperten. Plattformen und Veranstalter müssen nun den Standort jedes Teilnehmers genau identifizieren – eine Anforderung, die unter dem vollen ViDA-Regime zur Regel werden wird.
Deutschland bereitet „Deemed Supplier“-Modell für 2028 vor
Das Herzstück der Reform ist das „Deemed Supplier“-Modell. Es wird die Steuerhaftung in der Plattform-Ökonomie revolutionieren. Ab dem 1. Juli 2028 werden Plattformen in den Bereichen Kurzzeitunterkünfte und Personenbeförderung steuerlich als Lieferant behandelt, wenn der eigentliche Anbieter – etwa eine Privatperson – keine Mehrwertsteuer ausweist. Die Steuereinzugsverantwortung wechselt damit vom einzelnen Gastgeber oder Fahrer zur digitalen Plattform.
Deutschland hat nun mit der nationalen Umsetzung dieser EU-Vorgaben ins Umsatzsteuergesetz begonnen. Ob die Bundesregierung die Regelung bereits vor 2028 anwenden wird, ist noch offen. Das Finanzministerium wird dazu einen detaillierten Fahrplan vorlegen. Steuerbehörden erwarten in den kommenden Monaten erste Entwürfe für Leitlinien, um den Plattformen genügend Vorlauf für die Anpassung ihrer Abrechnungs- und ERP-Systeme zu geben.
ViDA-Start fällt mit nationalen Steueränderungen zusammen
Der Beginn der ViDA-Umsetzung fällt mit weiteren Änderungen im deutschen Steuerrecht zusammen. Zur Unterstützung der Gastronomie sinkt der Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Cateringleistungen (ohne Getränke) wieder auf 7 Prozent. Zudem wurde die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht.
Für Unternehmen entsteht so ein komplexes Umfeld. „Die Vorlaufzeit für die Implementierung der Deemed-Supplier-Logik ist erheblich“, warnten Branchenberater. „Plattformen müssen sich jetzt auf eine Doppelrolle vorbereiten: Sie sind digitaler Vermittler und steuerlicher Erfüllungsgehilfe.“ Der Fokus liegt nun auf dem schrittweisen Rollout der verbleibenden ViDA-Säulen, darunter die E-Rechnungspflicht und die digitale Meldung im grenzüberschreitenden Handel.
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