Verkehrssicherungspflicht: Unternehmen in der Haftung bei Schnee und Eis
12.01.2026 - 15:22:11Der aktuelle Wintereinbruch macht die Verkehrssicherungspflicht für Unternehmen zur dringenden Pflicht. Wer Dachlawinen und Eiszapfen vernachlässigt, riskiert existenzbedrohende Schadensersatzforderungen.
Neben logistischen Problemen lauern für Betriebe vor allem juristische Fallstricke. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt von Grundstückseigentümern, alle vermeidbaren Gefahren für Dritte abzuwenden – das gilt explizit auch für winterliche Gefahren wie herabfallende Schneemassen und Eiszapfen. Eine Vernachlässigung dieser Pflicht kann im Schadensfall zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen führen.
Die rechtlichen Grundlagen im Detail
Die Pflicht ist keine eigenständige gesetzliche Norm, sondern leitet sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab. Für Unternehmen bedeutet das: Alle Bereiche, die von Mitarbeitern, Kunden oder der Öffentlichkeit betreten werden, müssen sicher sein. Dazu zählen Gehwege, Parkplätze, Ladezonen und Zufahrten.
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Wie streng die Anforderungen sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Gerichte berücksichtigen die lokale Schneelage, die Beschaffenheit des Gebäudes – etwa die Dachneigung – und die Intensität des Verkehrs auf dem Gelände. In schneereichen Regionen wie dem Alpenvorland gelten daher naturgemäß strengere Maßstäbe als in norddeutschen Städten. Der Grundsatz bleibt: Je größer die vorhersehbare Gefahr, desto umfassender müssen die Schutzvorkehrungen sein.
So senken Betriebe ihr Haftungsrisiko
Unternehmen müssen aktiv werden, denn Untätigkeit gilt schnell als Fahrlässigkeit. Zu den zentralen präventiven Maßnahmen gehören:
- Schneefanggitter anbringen: Bei steilen Dächern sind diese oft sogar baurechtlich vorgeschrieben und verhindern das unkontrollierte Abrutschen von Schneemassen.
- Regelmäßige Kontrollen durchführen: Verantwortliche müssen Dächer und Dachrinnen, besonders bei Tauwetter, auf gefährliche Eiszapfen und Schneelasten überprüfen.
- Warnen und absperren: Wenn eine Gefahr nicht sofort beseitigt werden kann, müssen die Bereiche mit gut sichtbaren Warnschildern oder Absperrbändern gesichert werden.
- Profis mit der Räumung beauftragen: Das Besteigen vereister Dächer ist lebensgefährlich. Die sichere Entfernung von Schnee und Eis sollte spezialisierten Dienstleistern überlassen werden.
Wichtig: Die Pflicht kann zwar delegiert werden – an Hausmeister oder externe Firmen –, die Gesamtverantwortung bleibt jedoch stets bei der Unternehmensleitung. Eine sorgfältige Auswahl und regelmäßige Kontrolle der Beauftragten ist daher unerlässlich.
Versicherungsschutz ist kein Freibrief
Kommt es zu einem Schaden, springt in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung ein, sofern eine Pflichtverletzung vorliegt. Sie reguliert Personen- und Sachschäden und wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.
Doch Vorsicht: Bei grober Fahrlässigkeit können Versicherer die Leistungen kürzen oder sogar Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer stellen. Entscheidend ist daher die lückenlose Dokumentation aller Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen. Nur so lässt sich im Ernstfall nachweisen, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt wurden.
Wetterextreme verschärfen die Anforderungen
Angesichts des Klimawandels und zunehmender Wetterextreme wird die Bedeutung der winterlichen Verkehrssicherungspflicht eher noch wachsen. Unternehmen sind gut beraten, ihre Prozesse für den Winterdienst jetzt zu überprüfen und Mitarbeiter zu sensibilisieren. Ein proaktives Risikomanagement schützt nicht nur vor finanziellen Forderungen, sondern ist vor allem ein essenzieller Beitrag zur Sicherheit aller.
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