Vergaberecht: Ab heute entscheiden nur noch Landgerichte
01.01.2026 - 10:25:12Eine umfassende Justizreform weist alle zivilrechtlichen Vergabestreitigkeiten zwingend den Landgerichten zu. Dies soll mehr Expertise und schnellere Verfahren bringen, führt aber zu Anwaltszwang.
Ab sofort müssen alle zivilrechtlichen Vergabestreitigkeiten vor den Landgerichten verhandelt werden – unabhängig vom Streitwert. Die Reform zielt auf mehr Expertise und schnellere Verfahren in diesem komplexen Rechtsgebiet.
Mit dem heutigen 1. Januar 2026 tritt eine tiefgreifende Justizreform in Kraft. Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz entzieht den Amtsgerichten die Zuständigkeit für Vergabestreitigkeiten. Künftig sind ausschließlich die Landgerichte für alle zivilrechtlichen Auseinandersetzungen um öffentliche Aufträge zuständig. Für Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen bedeutet das eine strategische Wende, besonders bei Streitigkeiten um Tariftreue oder Mindestlohn in öffentlichen Aufträgen.
Zentralisierung schließt „Schutzlücke“
Die geänderte § 71 Abs. 2 Nr. 8 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) weist „Streitigkeiten aus Vergabeverfahren“ nun zwingend den Landgerichten zu. Bisher hing die Zuständigkeit vom Streitwert ab; Bagatellfälle unter 5.000 Euro landeten beim Amtsgericht. Diese „wertabhängige Zuständigkeit“ ist Geschichte.
Jetzt gilt das Prinzip der streitwertunabhängigen Zuständigkeit. Ob es um 500 oder 500.000 Euro geht – der Klageweg führt stets zum Landgericht. Der Gesetzgeber will so eine „Schutzlücke“ schließen. Vergaberecht mit seinen komplexen Vorschriften (UVgO, VOB/A) erfordert spezialisiertes Richterwissen, das in den vielbeschäftigten Amtsgerichten oft fehlte.
Anwaltszwang und mehr Expertise für Unternehmen
Die Reform hat unmittelbare praktische Konsequenzen, besonders im Schnittfeld von Vergabe- und Arbeitsrecht. Öffentliche Aufträge sind häufig an die Einhaltung von Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben geknüpft. Streitigkeiten darüber landen jetzt zwingend vor dem Landgericht.
Das bringt zwei wesentliche Veränderungen:
1. Anwaltszwang: Vor dem Landgericht herrscht Anwaltspflicht. Unternehmen können sich auch bei geringfügigen Streitigkeiten nicht mehr selbst vertreten. Das erhöht zwar die Prozesskosten, stellt aber eine professionelle Fallbearbeitung sicher.
2. Höhere Fachkompetenz: Die Zentralisierung erhöht die Chance, dass Richter mit Erfahrung im Vergaberecht entscheiden. Das verspricht fundiertere Urteile, gerade bei tricky Fragen der tariflichen Eingruppierung oder sozialen Kriterien.
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Spezialkammern sollen Verfahren beschleunigen
Ein Herzstück der Reform ist der neue § 72a GVG. Er ermutigt die Landgerichte ausdrücklich, spezialisierte Zivilkammern für Rechtsgebiete wie das Vergaberecht einzurichten.
Beobachter sprechen von einem „Commercial Court-light“-Effekt. Während die großen Wirtschaftsstreitigkeiten ab 500.000 Euro seit April 2025 vor den Oberlandesgerichten verhandelt werden, sollen die spezialisierten Kammern der Landgerichte nun die kleineren, aber ebenso komplexen Vergabefälle übernehmen. Die Konzentration auf wenige, erfahrene Richter soll Verfahren beschleunigen und die Rechtsprechung vorhersehbarer machen – ein entscheidender Faktor für Unternehmen mit engen Angebotsfristen.
Reaktionen: Lob von Anwälten, Skepsis bei KMU
Die Reform ist Teil der Initiative „Justizstandort Deutschland“ und reagiert auf Kritik der Wirtschaft an der bisherigen Zersplitterung. Bisher herrschte ein „Zweiklassensystem“: Vergabekammern für EU-weite Ausschreibungen und Zivilgerichte für nationale Verfahren. Diese Trennung bleibt zwar bestehen, doch die Konsolidierung der nationalen Streitigkeiten wird als Schritt zur Harmonisierung begrüßt.
Rechtsverbände wie der Deutsche Anwaltverein begrüßen die Änderung. Die Verfahrenskomplexität habe Amtsgerichte oft überfordert. Kritik kommt jedoch von Vertretern des Mittelstands. Sie fürchten, dass der Anwaltszwang kleine Unternehmen davon abhalten könnte, sich gegen unfaire Ausschlüsse bei niedrigschwelligen Aufträgen zu wehren.
Was kommt jetzt?
In den kommenden Monaten steht die praktische Umsetzung in den 115 Landgerichten an. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Präsidien ihre Geschäftsverteilungspläne anpassen und spezielle Vergabekammern einrichten.
Für 2026 erwarten Experten eine Übergangsphase. Alte Verfahren bei Amtsgerichten werden nach bisherigem Recht zu Ende geführt, alle neuen Klagen laufen bei den Landgerichten auf. Unternehmen sollten ihre Prozessleitfäden aktualisieren. Der „kurze Weg“ zum Amtsgericht ist für Vergabestreitigkeiten endgültig Geschichte. Bis Jahresende könnte so eine deutlich einheitlichere Rechtsprechung im nationalen Vergaberecht entstehen.
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