Verfügungs-Konten: Bahn-Branche startet neue Arbeitszeit-Ära
04.01.2026 - 06:26:12Ab sofort erhalten Tausende Beschäftigte im Verkehrssektor Überstunden schneller ausgezahlt oder können sie in Freizeit umwandeln. Die Einführung sogenannter Verfügungskonten zum Jahresbeginn markiert einen der konkretesten Schritte hin zu moderner Zeitsouveränität in Deutschland. Während die große Bundesreform des Arbeitszeitgesetzes weiter auf sich warten lässt, setzt die Branche mit dieser Tariflösung jetzt schon neue Maßstäbe.
Vom Jahres- zum Quartalsrhythmus
Das Herzstück der Neuregelung ist ein radikaler Wechsel: Überstunden werden nicht mehr nur im Jahresrückblick erfasst und verrechnet. Stattdessen wird die „Mehrarbeit“ nun vierteljährlich abgerechnet. Das bedeutet: Zuschläge und Freizeitausgleich kommen deutlich schneller bei den Beschäftigten an. Bisher konnten Extrastunden aus dem Februar mitunter erst nach dem Jahresabschluss im Dezember ausgeglichen werden.
Jede Stunde, die am Ende eines Abrechnungszeitraums übrig bleibt, landet auf dem persönlichen Verfügungskonto. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die dieses Modell durchgesetzt hat, betont das Ziel: mehr Geld, mehr Freizeit und mehr Kontrolle für die Mitarbeiter.
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Klare Regeln für Ausgleich und Auszahlung
Ein zentrales neues Recht ist der garantierte Freizeitausgleich. Beschäftigte können nun bis zu 40 Stunden von ihrem Konto in freie Tage umwandeln. Dieses Wahlrecht ermöglicht es, die Work-Life-Balance über eine finanzielle Vergütung zu stellen – ohne aufwendige Einzelverhandlungen.
Gleichzeitig schützt eine Obergrenze von 120 Stunden auf dem Konto vor einem unüberschaubaren Überstundenberg. Wird dieses Limit erreicht, muss der Arbeitgeber umgehend handeln: Die Stunden sind abzubauen, auszuzahlen oder in Langzeitkonten bzw. betriebliche Altersvorsorge zu überführen. Dieses „Ampelsystem“ soll verhindern, dass Unternehmen unbezahlte Arbeitszeit einfach ansammeln.
Pionierlösung während Berlin zögert
Die Einführung der Verfügungskonten im Bahn- und Verkehrssektor steht im Kontrast zum stockenden Tempo der allgemeinen Gesetzgebung. Die umfassende Reform des Arbeitszeitgesetzes, die nach einem EuGH-Urteil zur Zeiterfassung nötig ist, wird erst für das erste Quartal 2026 erwartet.
Damit gilt das Tarifmodell als Pionierlösung, die zum Vorbild für andere Branchen werden könnte. Während die Politik an einem „Stempeluhr 2.0“-Gesetz für die gesamte Wirtschaft feilt, haben die Sozialpartner hier eine praxistaugliche Lösung geschaffen, die betriebliche Flexibilität und Mitarbeiterschutz in Einklang bringt.
Erste Bewährungsprobe steht bevor
Der administrative Aufwand für Personalabteilungen ist hoch. Neue Lohnsoftware und Tracking-Tools müssen die dreimonatigen Zyklen und die 120-Stunden-Warnmeldungen zuverlässig abbilden. Zudem wurden Altstunden aus der Zeit vor dem 1. Januar 2026 auf separate Konten übertragen, die schrittweise abgebaut werden.
Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt jetzt. Können die Beschäftigten in dem von Personalmangel geplagten Verkehrssektor ihre 40 Stunden Freizeit auch tatsächlich nehmen? Die erste quartalsweise Abrechnung im März wird zeigen, ob das Versprechen von schnellerem Geld und mehr Selbstbestimmung gehalten werden kann. Der Erfolg dieses Modells dürfte auch den Entwurf für die anstehende Bundesreform maßgeblich beeinflussen.
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