Vereine profitieren von höheren Steuerfreibeträgen für Ehrenamt
03.01.2026 - 19:21:12Ab sofort erhalten Millionen Ehrenamtliche und Vereinstrainer in Deutschland mehr steuerfreie Aufwandsentschädigungen. Die Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2025 erhöhen die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich. Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und bürokratische Hürden für gemeinnützige Organisationen abzubauen.
Zum Jahresbeginn 2026 tritt eine bedeutende steuerliche Entlastung in Kraft. Der Kern der Reform sind zwei erhöhte Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Übungsleiterpauschale für Trainer, Übungsleiter und Betreuer in gemeinnützigen Einrichtungen steigt von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr. Parallel erhöht sich die allgemeine Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich. Diese Beträge sind von der Einkommensteuer und den Sozialabgaben befreit.
Für Vereine bedeutet das: Sie können ihren Engagierten höhere Aufwandsentschädigungen zahlen, ohne dass diese Steuern zahlen müssen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Jahresgrenze nicht überschritten wird. Steuerberater raten, Vereinssatzungen und Vergütungsrichtlinien umgehend anzupassen.
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Weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit
Das Gesetzespaket enthält weitere Erleichterungen für Vereine und Stiftungen. Die Haftungsprivilegien für Ehrenamtliche wurden an die neue Übungsleiterpauschale angeglichen. Bei einfacher Fahrlässigkeit sind Engagierte nun bis zu einem Jahresverdienst von 3.300 Euro vor persönlicher Haftung geschützt.
Zudem werden die bürokratischen Anforderungen für kleinere Vereine gesenkt. Die Grenze für die „zeitnahe Mittelverwendung“ wurde mehr als verdoppelt. Gemeinnützige Körperschaften mit Jahreseinnahmen bis zu 100.000 Euro müssen nun nicht mehr streng nachweisen, dass sie ihre Mittel schnell für satzungsgemäße Zwecke ausgeben. Dies erleichtert die Bildung von Rücklagen für Projekte.
Auch die Bagatellgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wurde angehoben. Einnahmen aus Vereinsfesten oder Werbung bleiben bis zu einem Betrag von 50.000 Euro steuerfrei. Für Organisationen unter dieser Grenze entfällt zudem die aufwendige „Sphärenzuordnung“ in der Buchhaltung.
E-Sports wird als gemeinnützig anerkannt
Das Steuerpaket modernisiert auch die Definition gemeinnütziger Zwecke. Erstmals wird E-Sports explizit als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung anerkannt. Diese lang erwartete Klassifizierung gibt Gaming-Vereinen Rechtssicherheit. Sie können nun Steuervergünstigungen erhalten und Spendenquittungen ausstellen, sofern sie Jugendschutzbestimmungen einhalten.
Ein weiterer Schritt betrifft die Nachhaltigkeit: Der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen durch gemeinnützige Vereine gilt nun ausdrücklich als „unschädlich“ für den Gemeinnützigkeitsstatus. Vereine, die Solaranlagen zur Eigenstromerzeugung installieren, gefährden damit nicht ihre Steuerbegünstigung.
Branche begrüßt „längst überfällige“ Anpassung
Spitzenverbände wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßen die Neuregelungen als notwendige Anpassung an die wirtschaftliche Realität. Die Erhöhungen kompensieren in erster Linie die Inflation der vergangenen Jahre. Die strukturellen Änderungen bei Haftung und Bürokratie bieten jedoch langfristigen Mehrwert.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt der Fokus nun auf der Umsetzung. Die neuen Freibeträge gelten für das gesamte Steuerjahr 2026. Experten erwarten, dass die reduzierten Dokumentationspflichten in Tausenden kleinen Vereinen Kapazitäten freisetzen. Diese können sich so stärker ihrer inhaltlichen Arbeit widmen statt der Bürokratie.
Akteure des Ehrenamts fordern indes weiterhin eine dynamische Anpassung dieser Pauschalen an die Inflation. Dies würde sporadische Gesetzesnovellen überflüssig machen. Vorerst steht die Erhöhung 2026 jedoch für eine spürbare Stärkung des Ehrenamts in Deutschland.
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