Vereine, Steuerfreigrenze

Vereine profitieren: Steuerfreigrenze steigt auf 50.000 Euro

03.02.2026 - 00:32:12

Die neue Freigrenze von 50.000 Euro für Vereinseinnahmen sowie erhöhte Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen entlasten ab sofort das bürgerschaftliche Engagement.

Gemeinnützige Vereine in Deutschland können aufatmen. Ab sofort gilt eine höhere Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Sie wurde von 45.000 auf 50.000 Euro angehoben. Diese zentrale Maßnahme des „Zukunftspakts Ehrenamt“ soll Bürokratie abbauen und Vereinen mehr finanziellen Spielraum verschaffen.

Die Änderung im Steueränderungsgesetz 2025 trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ist ein Kernstück der Regierungspläne zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Konkret bedeutet das: Einnahmen aus dem Betrieb einer Vereinsgaststätte, aus Werbung oder dem Verkauf von Fanartikeln sind bis zu dieser neuen Grenze von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Für Tausende Sport-, Kultur- und Sozialvereine ist das eine willkommene Erleichterung.

Umfassendes Paket entlastet Ehrenamt

Die Erhöhung der Freigrenze ist nur ein Teil eines größeren Entlastungspakets. Gleichzeitig wurden wichtige Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche angepasst.

Die Übungsleiterpauschale stieg von 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr. Die Ehrenamtspauschale wurde sogar um 14 Prozent von 840 auf 960 Euro angehoben. Vereine können ihren freiwilligen Helfern und Trainern damit höhere steuerfreie Beträge zahlen.

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Eine weitere bedeutende Neuerung: Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung gilt erst ab Einnahmen von 100.000 Euro pro Jahr – zuvor lag die Grenze bei 45.000 Euro. Kleinere Vereine gewinnen so Planungssicherheit und können Rücklagen bilden.

Mehr Luft für die Vereinsarbeit

Die Reaktionen aus der Vereinslandschaft sind durchweg positiv. Verbände wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßen die Neuregelungen als längst überfällige Anerkennung des Ehrenamts.

Für die Praxis heißt das: Einnahmen aus Sommerfesten, Bandenwerbung oder dem Würstchenverkauf im Vereinsheim können weiterhin steuerfrei in die eigentliche Vereinsarbeit fließen. Ob in die Jugendförderung, die Anschaffung von Sportgeräten oder die Instandhaltung des Clubheims – die finanziellen Spielräume werden größer.

Zudem sinkt der bürokratische Aufwand. Vereine, die unter der neuen 50.000-Euro-Grenze bleiben, können sich aufwendige steuerliche Zuordnungen sparen.

Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Mit dem Gesetzespaket wird das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht modernisiert. Neben den finanziellen Erleichterungen wurden auch E-Sport als gemeinnütziger Zweck anerkannt und die Regeln für den Betrieb von Vereins-Photovoltaikanlagen klarer gefasst.

Für die Vereine beginnt nun die Phase der praktischen Umsetzung. Sie können für das laufende Jahr 2026 mit den neuen, verbesserten Rahmenbedingungen planen. Vertreter des Sektors sehen in der Reform einen wichtigen Schritt. Gleichzeitig mahnen sie an, dass weitere Schritte folgen müssen, um das Ehrenamt in Deutschland dauerhaft zu stärken. Vorerst aber herrscht Optimismus unter Millionen Engagierten.

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