Vereine, Bürokratie-Abbau

Vereine atmen auf: Bürokratie-Abbau bei Mittelverwendung

16.01.2026 - 16:55:12

Eine Gesetzesänderung befreit die meisten deutschen Vereine von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung und erleichtert so die langfristige Finanzplanung erheblich.

Eine Gesetzesreform entlastet ab sofort den Großteil der deutschen Vereine von einer zentralen buchhalterischen Pflicht. Die Grenze für die Befreiung von der zeitnahen Mittelverwendung wurde mehr als verdoppelt.

Seit dem 1. Januar gilt für schätzungsweise 90 Prozent aller gemeinnützigen Körperschaften eine neue Freiheit. Vereine mit jährlichen Gesamteinnahmen von bis zu 100.000 Euro müssen ihre Mittel nicht mehr zwingend innerhalb von zwei Jahren für ihre satzungsgemäßen Zwecke ausgeben. Die Anhebung der Grenze von bisher 45.000 Euro ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025 und eine der größten bürokratischen Erleichterungen für den Mittelstand der Vereinslandschaft seit Jahren.

Wegfall der lästigen Mittelverwendungsrechnung

Bisher mussten Vereine nachweisen, dass sie Einnahmen wie Spenden oder Mitgliedsbeiträge spätestens in den zwei Folgejahren verausgabt hatten. Dieser Nachweis erfolgte über eine separate Mittelverwendungsrechnung für das Finanzamt – eine erhebliche Belastung für ehrenamtlich geführte Vorstände.

Diese explizite Pflicht entfällt nun für alle Vereine unter der neuen Einnahmengrenze. Sie sparen sich nicht nur den buchhalterischen Aufwand, sondern gewinnen auch finanzielle Flexibilität. Der unkomplizierte Aufbau von Rücklagen für größere Projekte wird deutlich einfacher.

Anzeige

Viele Vereinsvorstände stehen jetzt vor neuen Gestaltungsmöglichkeiten – aber auch vor praktischen Fragen zur Umsetzung. Ein kostenloser Leitfaden mit einer Muster-Geschäftsordnung, konkreten Checklisten zur Finanzordnung und sofort einsetzbaren Vorlagen hilft dabei, Beschlusswege, Zuständigkeiten und Rücklagenbildung rechtssicher zu regeln. Ideal für Ehrenamtliche, die ohne großen Beratungsaufwand Satzungsnahe Regeln anpassen möchten. Jetzt Muster-Geschäftsordnung downloaden

Mehr Spielraum für langfristige Vereinsziele

Die Lockerung ist ein Erfolg langjähriger Forderungen aus dem gemeinnützigen Sektor. Sie erleichtert die Planung von Investitionen wie den Bau eines Vereinsheims, die Anschaffung teurer Ausrüstung oder mehrjährige soziale Projekte. Bisher waren solche Vorhaben oft an die komplizierten Regeln zur Rücklagenbildung gebunden.

Doch bedeutet die neue Freiheit einen Freibrief zum Geldhorten? Keineswegs. Der Grundsatz, dass Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden dürfen, bleibt unangetastet. Finanzämter können weiterhin prüfen, ob eine missbräuchliche Vermögensansammlung vorliegt. Zudem setzen Spender natürlich weiterhin auf eine zügige Umsetzung ihrer Unterstützung.

Paket fürs Ehrenamt: Höhere Pauschalen und neue Zwecke

Die Vereinfachung ist Teil eines umfassenden Entlastungspakets, das ebenfalls zum Jahreswechsel startete. Weitere Neuerungen stärken das Ehrenamt:

  • Höhere Aufwandsentschädigungen: Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro.
  • Erleichterungen im Geschäftsbetrieb: Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Aktivitäten wird von 45.000 auf 50.000 Euro angehoben.
  • Buchhalterische Vereinfachung: Bei Einnahmen unter 50.000 Euro aus wirtschaftlichen Tätigkeiten entfällt die Pflicht zur komplizierten Abgrenzung zwischen steuerpflichtigem und gemeinnützigem Betrieb.
  • E-Sport wird gemeinnützig: Dieser Zweck wird offiziell anerkannt und ermöglicht entsprechenden Vereinen steuerliche Vorteile.

Paradigmenwechsel mit Signalwirkung

Die Reformen markieren einen wichtigen Schritt zur Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit. Sie befreien tausende Vorstände von einer fehleranfälligen Pflicht und geben Vereinen Luft für nachhaltiges Wirtschaften. Die klare Anhebung der Grenzwerte schafft zudem mehr Rechtssicherheit.

Kritiker mögen eine geringere Transparenz befürchten. Die Bundesregierung setzt jedoch auf das Eigeninteresse der Vereine und die Erwartung der Spender als ausreichende Kontrollmechanismen.

Das sollten Vereine jetzt beachten

Für die begünstigten Vereine unter 100.000 Euro Einnahmen gilt: Buchführung und interne Prozesse sollten an die neue Rechtslage angepasst werden. Die neu gewonnene Flexibilität eröffnet Chancen für die strategische Finanzplanung. Eine Satzungsänderung ist nicht nötig, aber eine Überprüfung der Finanzordnung sinnvoll.

Größere Vereine müssen die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung weiterhin beachten. Die jüngsten Änderungen zeigen jedoch einen klaren politischen Willen zur Modernisierung – ein Signal, von dem auch größere Organisationen in Zukunft profitieren könnten.

Anzeige

PS: Sie wollen die neue Flexibilität gezielt für größere Projekte nutzen, ohne rechtliche Unsicherheiten? Das Gratis-E-Book zur Geschäftsordnung liefert editierbare Vorlagen für Vorstandsbeschlüsse, klare Zuständigkeitsregeln und Checklisten zur Dokumentation von Rücklagenentscheidungen. So stärken Sie Vertrauen bei Spendern und sichern die Nachvollziehbarkeit Ihrer Finanzplanung. Vorlage & Checklisten jetzt gratis sichern

@ boerse-global.de