Verdi, Deutschland

Verdi und Cockpit legen Deutschland lahm

11.02.2026 - 12:43:12

Die massive Streikwelle legt Verkehr und Betriebe lahm. Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet das oft Lohnausfall, da das Wegerisiko bei ihnen liegt. Nur in speziellen Fällen trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko.

Deutschland erlebt eine der intensivsten Streikwochen der letzten Jahre. Millionen Pendler sitzen fest, Unternehmen kämpfen mit Betriebsstörungen. Die Gewerkschaft Verdi legt heute den öffentlichen Nahverkehr in Bayern und Hamburg lahm. Am Donnerstag streiken Vereinigung Cockpit und UFO bei Lufthansa. Die wirtschaftlichen Folgen weiten sich aus. Doch wer zahlt eigentlich das Gehalt, wenn Streiks die Arbeit unmöglich machen?

ÖPNV und Flughäfen im Ausnahmezustand

Der Arbeitskampf im öffentlichen Dienst ist diese Woche eskaliert. Seit heute Morgen, Mittwoch, den 11. Februar 2026, läuft das öffentliche Leben in Großstädten nur noch auf Sparflamme. In München meldet die MVG stark eingeschränkte U- und Tram-Betriebe wegen der von Verdi ausgerufenen Warnstreiks. Ähnliche Szenen spielen sich in Nürnberg und Hamburg ab.

Parallel dazu führt die Tarifrunde der Länder zu Ausständen in Berlin und Brandenburg. Gewerkschaften wie die GdP, GEW und IG BAU bestreiken heute Polizeiwachen, Schulen und Feuerwehren. Sie fordern 7 Prozent mehr Lohn oder mindestens 300 Euro monatlich – eine Forderung, die die Arbeitgeber bisher ablehnen.

Die Lage spitzt sich am Donnerstag, den 12. Februar, weiter zu: Lufthansa-Piloten und Kabinenpersonal legen mit einem koordinierten Streik deutsche Flughäfen lahm, darunter den Münchner Airport komplett. Diese Eskalation bedroht nicht nur Passagiere, sondern auch den Luftfrachtverkehr. Die Sorge vor Lieferkettenbrüchen wächst.

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Das Wegerisiko trifft die Beschäftigten

Für Arbeitnehmer, die wegen ausgefallener Busse, Bahnen oder Flüge nicht zur Arbeit kommen, ist die Rechtslage eindeutig – und oft frustrierend. Das deutsche Arbeitsrecht weist das Wegerisiko allein dem Beschäftigten zu.

Ein Streik im ÖPNV gilt nicht als höhere Gewalt, die von der Arbeitspflicht entbindet. Wer wegen der Verdi-Streiks zu spät oder gar nicht erscheint, verliert den Lohnanspruch für die ausgefallene Zeit. Der Arbeitgeber muss nicht zahlen, und ein Nacharbeiten gibt es nur in beiderseitigem Einvernehmen.

Rechtsexperten sehen aktuell nur einen Ausweg: Homeoffice. Für alle, die physisch anwesend sein müssen – im Einzelhandel, im Gesundheitswesen oder in der Produktion – gilt heute strikt das Prinzip „keine Arbeit, kein Lohn“. Selbst wenn der Mitarbeiter persönlich keine Schuld an der Verspätung trägt.

Wenn die Lieferkette reißt

Komplexer wird es, wenn Betriebe schließen müssen, weil Streiks anderswo essentielle Zulieferungen unterbrechen. Dieses Szenario der Fernwirkung ist angesichts der geplanten Lufthansa Cargo-Streiks hochaktuell.

Muss ein Automobilwerk die Produktion stoppen, weil streikbedingt kritische Teile fehlen, entscheidet die Lehre vom Betriebsrisiko über den Lohnanspruch.

Nach § 615 BGB trägt der Arbeitgeber grundsätzlich das Risiko betrieblicher Störungen und muss weiterzahlen. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) macht jedoch eine wichtige Ausnahme für streikbedingte Ausfälle, um die Kampfparität zu wahren.

Rechtsprechung und „kalte Aussperrung“

Die Unterscheidung hängt maßgeblich davon ab, wer und wo gestreikt wird. Schließt ein Unternehmen wegen eines Streiks derselben Gewerkschaft in einem anderen Betrieb derselben Branche und Tarifregion, entfällt die Lohnzahlungspflicht. Diese Regel soll verhindern, dass Gewerkschaften mit Teilstreiks ganze Industrien lahmlegen, während die Mehrheit der Mitglieder voll bezahlt wird.

Verursacht dagegen ein Streik in einer anderen Branche oder Tarifregion den Produktionsstopp, bleibt das Betriebsrisiko typischerweise beim Arbeitgeber. In diesem Fall gilt die Schließung als allgemeiner Versorgungsausfall, und nach Hause geschickte Beschäftigte behalten ihren Lohnanspruch.

Der Lufthansa-Streik (Transport/Logistik), der die verarbeitende Industrie (Metall/Elektro) treffen könnte, fällt möglicherweise unter die „andere Branche“-Klausel. Das könnte den Lohnanspruch einiger Beschäftigter schützen. Für die streikenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Berlin und Brandenburg ist die Lage klarer: Sie erhalten kein Gehalt vom Arbeitgeber, aber möglicherweise Streikgeld von ihrer Gewerkschaft.

Verhandlungen in Potsdam unter Hochdruck

Alle Blicke richten sich nun auf Potsdam, wo diese Woche die dritte Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst stattfindet. Gewerkschaftsvertreter signalisieren: Bessern die Arbeitgeber ihr als „Inflationsausgleich plus Schnaps“ verspottetes Angebot nicht nach, könnten aus den Warnstreiks unbefristete Arbeitskämpfe werden.

Für Unternehmen ist die oberste Priorität, die Personalausfälle durch die heutigen Verkehrsstreiks zu managen. Für Beschäftigte lautet die Botschaft: Reiseverbindungen früh prüfen, Homeoffice aushandeln wo möglich und auf ein dünneres Gehalt gefasst sein, wenn die Streikwelle die Anwesenheit verhindert.

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