Produktion/Absatz, Wettbewerb

Verbraucherschützer haben sich gegen Pläne gewandt, die EU-Entschädigungsregeln für Passagiere bei Flugverspätungen zu lockern.

08.04.2025 - 12:56:38

Verbraucherschützer: EU-Pläne negativ für Flugpassagiere

Kämen die Vorschläge zur Anwendung, müssten die Airlines rund 85 Prozent der bislang fälligen Entschädigungen nicht mehr zahlen, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin. Dies zeigten Flugdatenauswertungen des Softwareunternehmens Lennoc im Auftrag der niederländischen Verbraucherschutzorganisation Consumentenbond.

Bislang haben Fluggäste auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004 ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro, nach Entfernung gestaffelt. Aktuell wird in Brüssel ein Vorschlag diskutiert, die Schwelle auf mindestens fünf Stunden, bei Fernflügen sogar auf zwölf Stunden anzuheben. Zuletzt hatte sich der Airline-Verband A4E, dem auch die Lufthansa DE0008232125 angehört, für eine Neuregelung ausgesprochen.

"Flugreisende müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass sie bei Flugausfall und Verspätung angemessen entschädigt werden. Die drohenden Änderungen der Fluggastrechte wären eine ziemliche Bruchlandung für die geltenden Rechte der Flugreisenden", sagt VZBV-Expertin Jutta Gurkmann. Die künftige Bundesregierung müsse sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, das bestehende Schutzniveau gesetzlich zu verankern und auszuweiten.

@ dpa.de

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