Verantwortliche Elektrofachkraft: Neue Pflichten bei Cybersecurity und Batteriesicherheit
27.11.2025 - 20:22:12Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen künftig IT-Sicherheit und Batteriemanagement in ihre Aufgaben integrieren. Neue Gesetze erweitern die Zuständigkeiten deutlich.
Die Aufgaben der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) in Deutschland erleben gerade einen radikalen Wandel. Elektrische Sicherheit bedeutet längst nicht mehr nur Schutz vor Stromschlag – seit diesem Monat verschmelzen die Bereiche Cybersecurity, Batteriemanagement und klassische Elektrotechnik zu einem neuen Anforderungsprofil.
Zwei regulatorische Meilensteine treiben diese Entwicklung voran: Das im Oktober in Kraft getretene Batteriegesetz-Durchführungsgesetz (BattDG) und die diese Woche veröffentlichten Auslegungshinweise zur EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Für Unternehmen wird damit klar: Die VEFK muss künftig nicht nur Schaltschränke, sondern auch Zugriffsrechte überwachen.
Digitale Angriffsflächen werden Chefsache
Die wohl bedeutendste Neuerung betrifft die Schnittstelle zwischen IT-Sicherheit und Betriebssicherheit. Am 25. November veröffentlichte Elektrofachkraft.de eine umfassende Analyse der aktualisierten VEFK-Pflichten unter der EU-Maschinenverordnung. Die zentrale Botschaft: Schutz gegen Korruption ist jetzt eine Kernanforderung an elektrische Sicherheit.
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Was bedeutet das konkret? Die Maschinenverordnung fordert in Anhang III explizit, dass Maschinen gegen versehentliche oder absichtliche Manipulation geschützt werden müssen. Für die VEFK ergeben sich daraus völlig neue Verantwortungsbereiche:
Rollenbasierte Zugriffsverwaltung: Nur autorisiertes Personal darf Steuerungsparameter ändern können. Die VEFK muss diese Berechtigungen nicht nur definieren, sondern auch regelmäßig auditieren.
Netzwerksegmentierung: Bei Sicherheitsprüfungen muss die Elektrofachkraft nun überprüfen, ob sicherheitskritische Steuernetze von offenen Firmennetzwerken getrennt sind. Ein Angriff über das Büronetzwerk darf keine Produktionsmaschine erreichen können.
Erweiterte Dokumentationspflicht: Die klassische “Organisation der Elektrosicherheit” muss künftig auch Protokolle für Software-Updates und Privilegienprüfungen umfassen.
“Die Trennung zwischen IT-Sicherheit und elektrischer Sicherheit löst sich auf”, fasste die Fachzeitschrift Chemie Technik die Situation Mitte November zusammen. Tatsächlich verschwimmen die Grenzen: Ist ein USB-Angriff auf eine Steuerung ein IT-Problem oder ein elektrisches Sicherheitsrisiko? Die neue Antwort lautet: beides.
Batteriegesetz verschärft Anforderungen dramatisch
Parallel zur Maschinenverordnung sorgt das BattDG für weitreichende Änderungen. Seit 7. Oktober gelten in Deutschland deutlich schärfere Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Batterien – und die VEFK steht hier erneut in der Pflicht.
Die IHK Lippe zu Detmold und Batteriegesetz.de bestätigen: Industrieunternehmen müssen jetzt lückenlose Sorgfaltspflichten nachweisen. Für stationäre Lithium-Ionen-Speichersysteme bedeutet das konkret:
Betriebssicherheit neu definiert: Die VEFK muss sicherstellen, dass Energiespeicher über wirksamen Schutz gegen thermisches Durchgehen verfügen. Periodische Tests sind Pflicht, nicht Kür.
Entsorgungsketten dokumentieren: Jede Industriebatterie muss über ihren gesamten Lebenszyklus nachverfolgbar sein. Besonders kritisch: Die fachgerechte Entnahme aus Altgeräten. Hier drohen bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Brandgefahren – die VEFK trägt die Verantwortung für qualifiziertes Personal.
Kennzeichnung bei Beschaffung: Neue Geräte müssen auf korrekte Kapazitäts- und Haltbarkeitskennzeichnungen geprüft werden, bevor sie in Betrieb gehen.
Countdown bis 2027: Jetzt handeln oder Risiken eingehen
Während das BattDG bereits gilt, tickt die Uhr bis zur vollständigen Anwendung der Maschinenverordnung im Januar 2027. Nur noch 14 Monate bleiben, um Betriebe anzupassen – und Experten warnen eindringlich vor Abwarten.
In einem Branchen-Webinar von ABB Mitte November wurde deutlich: Die Übergangsfrist ist kein Aufschub, sondern Vorbereitungszeit. Besonders brisant ist die geklärte Definition der “wesentlichen Veränderung”: Wer bestehende Maschinen mit neuen digitalen Schnittstellen oder KI-gestützten Sicherheitskomponenten nachrüstet, wird womöglich selbst zum Hersteller im Sinne der Verordnung.
Das katapultiert die VEFK in eine Gatekeeper-Rolle. Jeder Retrofit mit Steuerungseingriffen muss daraufhin bewertet werden, ob er eine neue CE-Konformitätsbewertung auslöst. Der “digitale Zwilling” einer Maschine – ihre Softwareversion und Parametersätze – wiegt inzwischen ebenso schwer wie die physische Verkabelung.
Was Elektrofachkräfte jetzt tun müssen
Branchenverbände empfehlen folgende Sofortmaßnahmen für die letzten Wochen 2025:
Bestellurkunden aktualisieren: Prüfen Sie, ob die Pflichtenübertragung explizit OT-Sicherheit und Batteriesicherheit umfasst. Viele bestehende Dokumente decken diese Bereiche noch nicht ab.
Zugriffskontrollen auditieren: Wer hat administrativen Zugang zu Sicherheits-SPSen und Antriebssystemen? Implementieren Sie umgehend eine “Least-Privilege”-Politik – nur minimale Rechte für jeden Nutzer.
Batterieinventur durchführen: Erfassen Sie alle stationären und industriellen Batterien vollständig. Die BattDG-Dokumentationspflichten greifen sofort, Nachlässigkeit kann teuer werden.
Schulungen erweitern: Integrieren Sie Cybersecurity-Bewusstsein in die jährliche Elektrosicherheits-Unterweisung für alle elektrischen Fachkräfte.
Markt reagiert mit “Secure-by-Design”-Offensive
Die Verschmelzung von Cyber-Resilienz und elektrischer Sicherheit löst bereits eine Zertifizierungswelle aus. Hersteller drängen darauf, ihre Steuerungskomponenten nach IEC 62443 zertifizieren zu lassen – ein Standard, der VEFKs künftig helfen soll, die Maschinenverordnung zu erfüllen.
Die am 25. November veröffentlichte Klarstellung wurde von Sicherheitsbeauftragten begrüßt. Viele hatten bisher Schwierigkeiten zu definieren, wo die Zuständigkeit der IT-Abteilung endet und die des Elektrikers beginnt. Diese Grauzone existiert nicht mehr.
Für 2026 erwarten Experten die erste Welle “digitaler Sicherheitsaudits”. Prüfer werden dann nicht mehr nur den Erdungswiderstand einer Maschine testen, sondern auch ihre Resistenz gegen USB-Stick-Angriffe. Die VEFK der Zukunft ist halb Elektroingenieur, halb Datenwächter – ein Wandel, der heute bereits Realität ist.
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