VBG erhöht Mindestversicherungssumme für Unternehmer
01.01.2026 - 11:00:12Ab sofort müssen freiwillig versicherte Unternehmer bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mehr Beitrag zahlen – erhalten aber auch höhere Leistungen. Die Mindestversicherungssumme steigt automatisch auf 28.476 Euro jährlich.
Die Erhöhung von zuvor 26.964 Euro ist keine willkürliche Entscheidung. Sie ergibt sich gesetzlich aus der Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße für 2026. Diese liegt nun bei 47.460 Euro im Jahr. Da die Mindestsumme stets 60 Prozent dieses Wertes beträgt, resultiert die neue Baseline von 28.476 Euro.
Für Unternehmer hat die Änderung zwei Seiten: Die finanzielle Absicherung im Schadensfall wächst mit der allgemeinen Einkommensentwicklung. Gleichzeitig steigen aber auch die zu zahlenden Beiträge. Die VBG betont, dass die Anpassung für bestehende Policen automatisch erfolgt. Versicherte müssen nicht aktiv werden.
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Die erhöhte Mindestsumme wirkt sich direkt auf Prämien und Leistungen aus. Branchenkenner weisen darauf hin: Zwar steigen die jährlichen Beiträge moderat. Das finanzielle Sicherheitsnetz für Versicherte wird jedoch deutlich gestärkt.
Im deutschen gesetzlichen Unfallversicherungssystem werden Geldleistungen wie Verletztengeld oder Verletztenrente auf Basis der Versicherungssumme berechnet. Die Anhebung auf 28.476 Euro sorgt daher für höhere Tagessätze und potenzielle Rentenzahlungen. Sie spiegelt die wirtschaftliche Realität des Jahres 2026 wider.
Experten betonen: Unternehmer behalten die Flexibilität, sich bei höherem Einkommen auch für größere Summen zu versichern. Die Höchstversicherungssumme liegt deutlich darüber. Für alle, die aktuell das Minimum beanspruchen, ist die heutige Erhöhung jedoch verpflichtend.
Eingebettet in jährliche Sozialversicherungsanpassung
Die Neujustierung der VBG ist Teil einer breiteren Kalibrierung sozialversicherungsrechtlicher Parameter, die heute in ganz Deutschland wirksam wird. Diese Rechengrößen werden jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Grundlage ist die Lohnentwicklung des vorangegangenen Berichtszeitraums.
Laut der im Spätjahr 2025 vom Bundesrat beschlossenen Verordnung wurden die Referenzwerte angehoben. Sie spiegeln eine positive Lohnentwicklung von etwa 5,16 Prozent wider. Dieser systemische Link stellt sicher, dass Sozialversicherungsschwellen nicht stagnieren, während Lohn- und Preisniveau in der Wirtschaft steigen.
Die VBG wendet diese Bundeswerte direkt auf ihre Beitragsstrukturen an. Die automatische Kopplung an die Bezugsgröße soll Unterversicherung verhindern. So soll selbst die Mindestdeckung im Fall eines schweren Arbeitsunfalls ein existenzsicherndes Ersatzeinkommen gewährleisten.
Das müssen Versicherte jetzt tun
Für die meisten freiwillig versicherten Unternehmer erfordert der Übergang zum neuen Wert kein manuelles Eingreifen. Die Systeme der VBG aktualisieren die Beträge zum 1. Januar. Die angepassten Beiträge werden in den später im Jahr versendeten Beitragsbescheiden ausgewiesen.
Versicherte, die ihre Deckung über dieses verpflichtende Minimum hinaus anpassen möchten, können einen Antrag bei der VBG stellen. Änderungen der Versicherungssumme werden in der Regel zum ersten Tag des auf den Antrag folgenden Monats wirksam.
Die Entwicklung erinnert Geschäftsinhaber daran, ihren Versicherungsstatus jährlich zu überprüfen. Der Januar gilt unter Finanzberatern als kritisches Zeitfenster, um die persönliche und betriebliche Absicherung auf Aktualität und Angemessenheit zu prüfen.
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