Vay, Fernride

Vay und Fernride starten durch: Telefahren wird in Deutschland Realität

09.01.2026 - 21:13:12

Die neue Straßenverkehrs-Fernlenk-Verordnung ermöglicht deutschen Pionieren wie Vay und Fernride den kommerziellen Betrieb von ferngesteuerten Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen.

Deutschland steigt mit klaren Regeln in den globalen Wettbewerb um ferngesteuerte Fahrzeuge ein. Seit Inkrafttreten der Straßenverkehrs-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) im Dezember 2025 schaffen heimische Pioniere wie Vay und Fernride nun kommerzielle Fakten. Die Technologie kehrt damit aus dem Ausland zurück.

Vay bringt Telefahren nach Hamburg

Das Berliner Unicorn Vay baut seine Präsenz in Deutschland massiv aus. Wie die VDI Nachrichten heute berichten, setzt das Unternehmen eine Flotte von rund 100 modifizierten Kia e-Niro in deutschen Städten ein, mit Hamburg als erstem Schwerpunkt. Für Vay ist das eine Art Heimkehr: Das Startup startete seinen kommerziellen Dienst 2024 zunächst in Las Vegas, um das damals starre deutsche Regelwerk zu umgehen. Die neue Verordnung macht nun den Weg frei.

Das Geschäftsmodell: Kunden ordern per App ein Auto. Ein Telefahrer steuert es aus der Ferne zur Haustür. Dann fährt der Kunde selbst. Am Ziel übernimmt der Fernlenker wieder, um das Fahrzeug zu parken. Die neuen Regeln erlauben diesen Betrieb ohne umständliche Einzelgenehmigungen – ein entscheidender Schritt für die Skalierung.

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StVFernLV: Der neue Rechtsrahmen

Die seit 1. Dezember 2025 geltende Verordnung ist Europas erster spezifischer Rechtsrahmen für kommerzielles Fernlenken. Sie ersetzt unklare Testbedingungen durch präzise Vorgaben.

Die kritische 200-Millisekunden-Grenze

Herzstück ist eine strenge Latenzvorgabe. Die „Glass-to-Glass“-Latenz – die Zeit von der Aufnahme eines Kamerabilds im Fahrzeug bis zur Anzeige beim Operator – darf 200 Millisekunden nicht überschreiten. Wird dieser Wert gerissen, muss das Fahrzeug automatisch in einen risikominimalen Zustand übergehen, also abbremsen oder sicher anhalten. Diese Regel stellt hohe Anforderungen an 5G-Netze und Rechenkapazitäten am Netzrand.

Der Telefahrer im Fokus

Die Verordnung klärt auch den Status des Fernlenkers: Er gilt rechtlich als Fahrzeugführer, obwohl er sich Kilometer entfernt in einem Kontrollzentrum befindet. Für diese Operatoren gelten nun spezifische Ausbildungs- und Zertifizierungsstandards.

Fernride treibt die Logistik-Revolution voran

Während Vay auf die individuelle Mobilität setzt, nutzt das Münchner Unternehmen Fernride die neue Rechtssicherheit, um den Güterverkehr zu verändern. Das Startup für „human-assistierte Autonomie“ bei Lkw expandiert stark.

Nach einer Series-A-Erweiterung Ende 2025, die das Gesamtinvestment auf 75 Millionen Euro brachte, skaliert Fernride seine Operationen in Containerterminals und Industrieanlagen. Die Verordnung ermöglicht nun den Schritt von abgeschlossenen Betriebsgeländen auf öffentliche Straßen – ein Durchbruch für die Hafen-zu-Hub-Logistik.

Zudem diversifiziert das Unternehmen: Seit September 2025 expandiert Fernride auch in die Verteidigungslogistik, unterstützt durch eine 18-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde. Die Dual-Use-Technologie, die Menschen sowohl in gefährlichen Industrieumgebungen als auch in Konfliktgebieten schützt, wird zum Wachstumstreiber.

Deutschland als regulatorischer Vorreiter

Mit der StVFernLV positioniert sich Deutschland im europäischen Vergleich als Pionier. Anders als in den USA mit seinem Flickenteppich aus Bundesstaaten-Regeln bietet die Bundesrepublik nun einen einheitlichen Standard. Das senkt das Haftungsrisiko für Versicherer und Investoren spürbar.

Der Markt wird heißer: Neben heimischen Champions wie Vay und Fernride wittern auch internationale Player ihre Chance. Berichten zufolge bereiten Uber und der Autonomous-Driving-Spezialist Momenta Tests in Deutschland für 2026 vor. Die klaren Regeln wirken wie ein Magnet.

Doch der Erfolg hängt an der Infrastruktur. Die 200-ms-Vorgabe erfordert eine lückenlose 5G-Abdeckung entlang der Einsatzrouten. Der Druck auf die Netzbetreiber, Funklöcher zu schließen, wächst.

Der Praxistest beginnt

Die kommenden Monate werden zum Stresstest für die Verordnung. Wenn die Flotten von Dutzenden auf Hunderte Fahrzeuge wachsen, muss sich die Robustheit der Sicherheitsprotokolle beweisen. Behörden wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) werden die Compliance-Daten genau beobachten.

Für die deutsche Automobilindustrie endet mit Januar 2026 die Experimentierphase. Die Technologie ist angekommen, um zu bleiben. Nun geht es um Umsetzung, Konnektivität und das Vertrauen der Verbraucher. Die Regeln stehen – der Wettlauf um die Straße der Zukunft hat begonnen.

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