Urteil zu Inkassokosten: BGH gibt EOS Recht (FOTO)Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil desHanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Juni 2023 aufgehoben und dieMusterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen dieEOS Investment GmbH abgewiesen.
19.02.2025 - 14:33:16EOS Holding GmbH / Urteil zu Inkassokosten: BGH gibt EOS Recht (FOTO)
Damit bestätigte der BGH die Rechtmäßigkeit dervon EOS als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten, deren Höhe ohnehingesetzlich begrenzt ist. Wie das Gericht urteilte, handelt es sich auch inFällen, in denen ein konzernverbundenes Unternehmen mit dem Forderungseinzugbeauftragt wird ("Konzerninkasso"), bei den als Inkassovergütung geltendgemachten Kosten um einen erstattungsfähigen Verzugsschaden. Das Urteil istrechtskräftig.
"Wir begrüßen, dass der BGH unser Rechtsverständnis teilt und die Entscheidungder Vorinstanz aufgehoben hat", so Dirk Lohmann, Head of Legal Department beiEOS in Deutschland. "Der Gläubiger kann sich die durch Beauftragung einesInkassounternehmens angefallenen Kosten in Form der Inkassovergütung vomSchuldner erstatten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dembeauftragten Inkassodienstleister um ein konzernverbundenes Unternehmen handelt,wie der BGH heute bestätigt hat."
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